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BUND LV Sachsen e. V.

IBAN: DE84 4306 0967 1162 7482 00

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Verwendungszweck: "Spende" oder zweckgebunden z.B. "Kein Nochten II"

Der BUND finanziert sich vor allem aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Beiträge und Spenden machen rund achtzig Prozent der BUND-Einnahmen aus und sind die Basis für die politische Unabhängigkeit des Verbandes. Mehr zu den Finanzen

Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch erhalten Sie nach Ihrer Spende oder zum Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung.

Spenden an Regional- und Ortsgruppen

Sie möchten mit Ihrer Spende die Arbeit einer Regional- oder Ortsgruppe unterstützen?
Dann wählen Sie in unserem Online-Spendenformular die Option "ich spende für ... BUND Gruppen vor Ort". Unter dem Eingabefeld 'Nachricht' können sie dann die gewünschte Gruppe benennen, der Ihre Zuwendung zugutekommen soll.
Hier finden Sie eine Liste der Gruppen im BUND Sachsen.

Projektbezogene Spenden

Oder möchten Sie mit ihrem Beitrag ein konretes Projekt des BUND Sachsen unterstützen? Dann sehen sie sich hier um:

Rettungsnetz Wildkatze

Helfen Sie mit ihrer Spende der Europäischen Wildkatze auch in Sachsen wieder heimisch zu werden. Der BUND pflanzt im Projekt Rettungsnetz Wildkatze grüne Korridore und verbindet die Lebensräume der bedrohten Art wieder.

Verwendungszweck "Wildkatze"

Kein Nochten II

Anfang März 2014 segnete das sächsische Innenministerium die Erweiterung des Tagebaus Nochten II im sächsischen Teil der Lausitz ab. Diese Entscheidung stellt eine reale Bedrohung für einige sorbische Dorfgemeinschaften dar. Insgesamt sind damit 1.600 Menschen direkt von der Umsiedlung betroffen.Wertvolle Natur- und Lebensräume gehen verloren.
Der BUND Sachsen klagt gegen den Braunkohleplan Nochten II

Unterstützen Sie unseren Kampf gegen die Braunkohle mit Ihrer Spende!

Verwendungszweck "Nochten II"

Klage gegen die Ortsumgehung Freiberg

 

13 von 14 Fledermausarten der Roten Liste, Kammmolch, Schlingnatter und weitere Arten werden durch die Gesamtplanungen zur Ortsumfahrung Freiberg in ihrem Bestand hier gefährdet. Die Planungsbehörde versucht nun, den Erfolg der ersten Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht im Nachhinein zu hintertreiben und nichtsdestotrotz die geplante Trasse ohne Änderungen zu verwirklichen. Da die vorgesehenen Maßnahmen zum Artenschutz nach wie vor unzureichend sind und weitere gefährdete Arten nach wie vor nicht in die Betrachtungen resp. Planungen einbezogen wurden, ist eine erneute Klage erforderlich, um den erreichten Erfolg sich nicht durch juristische Winkelzüge entwinden zu lassen. Seit Beginn der Planungen ist der Rückgang im Straßenverkehr im Übrigen so groß, dass die damals versprochene Abnahme im Verkehr bereits jetzt erreicht ist.

Verwendungszweck "Klage Ortsumgehung Freiberg"

Dunkle Biene

Um den Erhalt der Dunklen Biene zu fördern, hat der BUND Sachsen einen Lehrbienenstand eingerichtet. Hier vermitteln wir das Wissen um die bedrohte Art. Besuchen Sie unseren Bienenstand oder melden Sie sich zu einer Führung an.

 

 



Ansprechpartnerin

Heidi Enderlein

Referentin für Verbands-
entwicklung
0371 - 301477

heidi.enderlein@bund-sachsen.de

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