Mit Geldauflagen helfen: Natur schützen – Umwelt bewahren

Die Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften ist für den BUND von großem Wert. So kann er sich, unabhängig von Wirtschaft und Politik, für den Schutz von Natur und Umwelt einsetzen – ob für nachhaltige Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Umweltbildung oder den Erhalt einzigartiger Biotope für Flora und Fauna.

Der BUND garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden. Geldauflagen, die dem BUND Landesverband Sachsen zugutekommen sollen, können auf folgendes Konto überwiesen werden:

BUND Landesverband Sachsen e. V.

IBAN: DE84 4306 0967 1162 7482 00

BIC: GENODEM1GLS

GLS Bank

Verwendungszweck: Geldauflage

 

Möchten Sie Überweisungsträger oder unsere Infomaterialien zum Thema Geldauflagen anfordern? Dann wenden Sie sich an info@bund-sachsen.de.



Ansprechpartnerin

Heidi Enderlein

Referentin für Verbands-
entwicklung
0371 - 301477

heidi.enderlein@bund-sachsen.de

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