Die Festsetzung bzw. Änderung des Quellgebiets Achterweg Ansprung als Trinkwasserschutzgebiet wird begrüßt und dem zugestimmt. Der Entwurf der Verordnung und die kartenmäßige Festsetzung sollten jedoch geändert werden.
1) Es wird auf ca. 800 m² in einen aus Naturschutzsicht wertvollen Auwaldbereich eingegriffen. Nach unserer Auffassung handelt es dabei um ein gesetzlich ge-schütztes Biotop nach § 30 BNatschG. Eine Zerstörung bzw. erhebliche...
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Borna wird abgelehnt. Da die Änderung des FNP’s in engem Zusammenhang zur Ände-rung/Aufstellung des Bebauungsplans steht, verweisen wir auf unsere Einwen-dungen gegen...
Der Bebauungsplan wird in seiner derzeit geplanten Änderungsfassung abgelehnt.
Begründung:
Vorliegend wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Bebauungsplan „An der Boderitzer Straße“ dahingehend zu ändern, dass statt des...
Die Einwohner der Stadt Kleinolbersdorf-Altenhain sind durch die neugebaute B 174 unmittelbar betroffen. Sie sind durch den Neubau der B 174 in ihren Rechten beeinträchtigt.