Wir stimmen diesem Verfahren in dieser Form nicht zu. Zu der Aussage, dass Bäume gefällt werden müssen, fehlt uns eine genaue Aufstellung der Arten und dazu der adäquate Ersatz für den ökologischen Ausgleich.
Gegen die Befreiung von den Restriktionen des LSG „Thümmlitzwald-Muldetal“ gem. § 51 Abs. 3 SächsNatSchG für die Errichtung einer Kläranlange bestehen folgende Bedenken und Hinweise:
Dem Entwurf des Braunkohleplans als Sanierungsrahmenplan für die Tagebaubereiche Goitzsche, Delitzsch-Südwest und Breitenfeld wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die nachfolgend aufgeführten Änderungen vorgenommen werden.
Gegen die Aufstellung eines Bauwagens im Flurstück 840/15 bestehen seitens des BUND Landesverband Sachsen e.V. keine Einwände, sofern die von der Naturschutzbehörde beabsichtigten, in dem uns vorliegenden Schreiben (vom...
Die beantragte Genehmigung der Waldumwandlung und die Genehmigung der Ausnahme von den Verboten des LSG Sächsische Schweiz werden in der derzeitigen Form abgelehnt.