Stellungnahme zum Entwurf der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Thallwitz
Ihr Schreiben vom 16.06. 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung an diesem Verfahren.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich die Gemeinden eine Gehölzschutzsatzung geben und stimmen dem daher grundsätzlich zu.
Um aber einen gewissen ökologischen Ausgleich zu schaffen, sollten pro gefällten Baum (bei 60 cm Stammumfang in 1,30 cm Höhe gemessen), 1 Baum in der Qualität von 12-14 STU, 3x verpflanzt, als Ersatz gepflanzt werden. Das heißt, bei einem Stammumfang von 180 cm wären 3 Bäume als Ersatz zu leisten.