15. November 2016

Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Nr. 7 „Wohngebiet am Froschteich“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Werner,

 

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im o.g. Verfahren und nimmt hierzu im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie folgt Stellung:

Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs ist ein Umweltbericht zu erstellen, der die Belange der Umwelt und Natur ermittelt und somit die Grundlage für eine sachgerechte Abwägungsentscheidung bildet. Dabei sind insbesondere die folgenden Belange zu ermitteln, zu beschreiben und zu ermitteln.

Begründung:

Die Stadt Trebsen verfolgt das Ziel, einen Bebauungsplan im südlichen Gemeindegebiet aufzustellen, um ein Wohngebiet auszuweisen und somit Baurecht für neue Eigenheime zu schaffen.

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die derzeitigen demografischen Entwicklungen in ländlich geprägten sächsischem Raum gegen den Bedarf an neuen Wohngebieten sprechen. Daher ist im Rahmen der Planrechtfertigung gesondert und detailliert darzulegen, warum ein Bedarf an der Ausweisung neuer Wohngebiete gegeben ist und keine Alternativen gegeben sind. Die Ausführungen im derzeitigen Planentwurf genügen diesen Anforderungen nicht.

Daneben ist wie in Punkt 4 der Planbegründung vorgesehen, ein Umweltbericht gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu erstellen. Darin sind die Belange der Natur und Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Zur Ermittlung dieser Belange ist eine mehrmalige Erfassung der im Gebiet vorkommenden Tierarten von Nöten. Hier sollte besonderes Augenmerk auf die vorkommenden Vogelarten sowie möglicherweise in den Bäumen vorkommenden Käferarten (z.B. Eremit) gelegt werden. Daneben sind mögliche Fortpflanzungsstätten zu erfassen. Hierfür ist ein geeigneter Zeitraum festzulegen, in dem die Kartierung vorgenommen wird (Frühjahr 2016). Zugleich sind auch die vorhandenen Gehölze und Sträucher/Hecken und deren Umfang zu erfassen. Erst nach einer entsprechenden Ermittlung der Belange von Natur und Umwelt, kann eine sachgerechte Bewertung über das „ob“ des Vorhabens getroffen werden.

Weiterhin ist eine detaillierte Gegenüberstellung der derzeit versiegelten Flächen mit den Flächen, für die eine Neuversiegelung vorgesehen ist (Wohnflächen, Verkehrsflächen, Stellplatzflächen), zu erarbeiten. Anhand dieser Gegenüberstellung sowie dem naturschutzfachlichen Wert der zu versiegelnden Flächen bemisst sich der naturschutzrechtliche Umfang des Ausgleichs (Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung). Hierfür sind geeignete Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, wenn dem Vorhaben nicht von vornherein ein Planungshindernis (bspw. gesetzlich geschütztes Biotop) entgegensteht. Vorwiegend ist auf eine Entsiegelung für die vorgesehene Versiegelung hinzuwirken, um eine ausgeglichene Flächenbilanz anzustreben. Daneben sind im Einzelfall vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von geschützten Arten erforderlich. Wir halten es weiterhin für erforderlich, dass die vorhandenen Gehölze weitestgehend erhalten werden. Dies ist durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan vorzunehmen. Dem derzeitigen Entwurf des Bebauungsplans fehlt es an einer solchen Festsetzung.

In der weiter vorzunehmenden Ausgestaltung des Bebauungsplanentwurfs sind auch Begrenzungen der Flächenversieglung sowie Festsetzungen zur baulichen Nutzung zu treffen. In diesem Zusammenhang sind die Möglichkeiten umweltgerechter Bauweisen (z. B. Gründach) und die Einbindung der Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu prüfen.

Wir bitten um eine weitere Beteiligung am Verfahren. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch die eingeholten Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

Stellungnahme als PDF zum herunterladen




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