11. Oktober 2016
Stellungnahme zum Vorhaben „K7814 Ersatzneubau Brückenwerk 3 in Schönau“
Sehr geehrte Frau Kählert, sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen die beabsichtigte Bauausführung des Ersatzneubaus des Brückenwerkes bestehen aus Sicht des BUND Bedenken. Die Planung ist entsprechend der Begründung zu überarbeiten.
Begründung:
Es wird beabsichtigt, das noch aus dem 18. Jahrhundert stammende Brückenbauwerk 3 in Schönau zu ersetzen, da die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben sein soll und auch eine Instandsetzung nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten durchgeführt werden könnte. Der Ersatzneubau trägt dabei auch verkehrlichen Belangen Rechnung (Verbreiterung der Straßenfahrbahn, Anlage eines Gehwegs), berücksichtigt jedoch ökologische Belange nur sehr eingeschränkt. So ist zum gegenwärtigen Stand der Planung nicht vorgesehen, einen durchgängigen trockenen Gewässerrand anzulegen. Aus Sicht des BUND sollte der Ersatzbau des Brückenwerkes zwingend mit einer beiderseitigen Trockenberme mit einer Mindestbreite von (0,5 m) konzipiert werden um auch die ökologische Durchlässigkeit für wandernde terrestrische Tierarten zu gewährleisten. Zugleich ist nochmals zu prüfen, ob die neuanzulegende bzw. wiederherzustellende Gewässersohle auch ohne Betoneinsatz oder übermäßige Steinschüttung erfolgen kann, um den Anforderungen an die Wasserrahmenrichtlinie (Stichwort guter Zustand) zu genügen.
Daneben sollte der Zeitraum für die Realisierung des Vorhabens weiter präzisiert und festgeschrieben werden. Für das Vorhaben besteht nur ein sehr kurzes Zeitfenster, in dem es realisiert werden kann, ohne erhebliche Beeinträchtigungen auf geschützte Tierarten haben. Dabei zu beachten sind die Reproduktions- und Schonzeitenzeiten des Fischneunauges (März bis Juni), der Bachforelle (Oktober bis April) sowie der Gebirgsstelze (bis Ende Juli). Der Zeitrahmen für die Durchführung der Baumaßnahme sollte daher auf den Zeitraum Anfang August bis Ende September beschränkt werden.
Weiterhin sollte für das Vorhaben eine ökologische Baubegleitung durch einen fachkundigen Vertreter festgesetzt werden. Die ökologische Baubegleitung sollte vor allem in Hinblick auf Beeinträchtigungen der Fischfauna und der Gebirgsstelze oder anderer Vogelarten erfolgen.
Aus den Planunterlagen ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen für eine Kompensation erfolgen sollen (außer die Wiederherstellung genutzter Baubereiche). Hier wird pauschal auf das Ökokonto des Vogtlandkreises verwiesen. Hier ist die Planunterlage wesentlich zu ergänzen (welche konkrete Maßnahmen bereits im Hinblick auf das Ökokonto erbracht wurden und ob diese das Defizit der Wertpunkte ausgleichen können). Es soll hierzu darauf hingewiesen werden, dass laut Vorhabenbeschreibung nordwestlich des Brückenbauwerks ein Damm innerhalb der Trieb vorhanden ist, der die ökologische Durchlässigkeit beeinträchtigt. Hier könnte sich eine Kompensationsmaßnahme anbieten, die darin besteht, diesen aus Natursteinen bestehenden Damm zu beseitigen.
Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren und um Zustellung des Abwägungsergebnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
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