13. September 2016

Bebauungsplan Nr. 15/ 17 „Neue Johannisvorstadt“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die BUND Regionalgruppe Chemnitz bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen und gibt folgende Stellungnahme ab:

Der Innenstadtring für Radfahrer führt durch das überplante Gelände von der Moritzstraße bis zur Augustusburger Straße. Dieser wurde im Planentwurf nicht berücksichtigt. Wir fordern eine Aufnahme des Radverkehrsinnenstadtrings in den Entwurf. Wir erwarten eine Führung von der Brückenstraße Nordseite zum Hochhaus. Von dort über die Augustusburger Straße auf der bestehenden Trasse zur Zschopauer Straße. Zwischen den geplanten Baufelden MK6 und MK5 entlang !!! zur Wiesenstraße /Moritzstraße. Umwandlung der Moritzstraße zur Fahrradstraße mit „Anlieger frei“ Regelung. Gemessen an den steigenden Radverkehrszahlen und den sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten (viele Überholvorgänge) erwarten wir eine Breite von 4m und eine Ausformung als Zweirichtungsradweg. Querungsstellen für PKW müssen besonders sicher ausgeführt werden. Der Zentrumsring/Innenstadtring für Radfahrer kann nur auf dieser Trasse realisiert werden. Eine Einbeziehung ist unbedingt erforderlich.

Die geplante Verkleinerung des Zweirichtungsradwegs parallel zur Augustusburger Straße ist nicht akzeptabel, da dieser derzeit ohnehin schon recht schmal ist.

Die im Plan dargestellten Radwege zur kleinräumigen Erschließung sind seit langem in diesem Planungsstandard nicht mehr akzeptabel. (Studie Universität Lund 1982, Studie Universität Groningen 1988) Der Zugang für Radfahrer zum Stadtzentrum ist für das Plangebiet mit vorzusehen. (z.B. in den Endstumpf der Zschopauer Straße.

Die Ausfahrten der Tiefgaragen an der Bahnhofstraße sind in Richtung der Seitenstraßen zu verlegen. Die Sicherheit der Radfahrer wird hierdurch beeinträchtigt. Ein Rückstau auf den Radweg ist zu erwarten und wegen dessen Bedeutung nicht hinnehmbar. Über die neue Anbindung der Theresenstraße an die Augustusburger Straße kann eine Ausfahrt in beide Richtungen geboten werden. Diese wäre zudem erheblich sicherer für alle Verkehrsteilnehmer.

Aus Gründen des Klimaschutzes und der Nutzbarkeit ökologischer Verkehrsmittel fordern wir eine deutliche Ausweitung der Handelsflächen im Stadtzentrum und seinen Umgebungsbereichen. Im hier vorliegenden Umgebungsbereich des Stadtzentrums erwarten wir auch nicht klassisch zentrumstypische Fachmärkte. Es sei zu untersuchen, wie Märkte der Kategorie Möbelmarkt, Gartenmarkt, Elektronikmarkt in dieser Lage Platz finden können. Eine schnelle und leichte Erreichbarkeit für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV- Nutzer ist nur im Zentrumsbereich gegeben. Neben der unterschätzten Zahl von Kleineinkäufen sei hier auf das wegweisende Konzept der Stadt Mühlheim an der Ruhr hingewiesen; mit einer frei Haus Lieferung am selben Tag aus allen Läden der Innenstadt. Als Standort für einen Möbelmarkt/Einrichtungshaus kommt ansonsten nur das Baufeld F5 in Frage. Es ist zu prüfen, ob dieses nicht ebenfalls zu klein ist, und somit E4 den einzigen geeigneten Standort in Zentrumsnähe darstellt.

Im Baufeld MK1 wird die Planungsfläche unzureichend genutzt. Im Ausgleich für den überbauten Radweg hier Flächen unnütz liegen zu lassen ist abzulehnen. Weder hat der Bereich als Grünfläche einen Wert, noch bleibt durch die Baumreihen die Sichtachse bestehen. Der Raum hat als Fußgängerbereich keine Bedeutung (bis zu 40m), im Gegensatz zu den Flächen an der Bahnhofstraße.

Die Baufelder in E4 haben im Plan eine Karreeinnenbreite von 20m. Diese verringert sich in MK3 spitz zulaufend auf 4m. Für eine geplante Wohnnutzung ist das aus unserer Sicht zu wenig. Wir empfehlen die Prüfung der Zusammenlegung der Baufelder MK2 und MK4 sowie MK1 und MK4 um ausreichende Flächen für einen begrünten Innenhof zu schaffen. (Diese könnten dann durchaus verwertbar sein: Freifläche Gartenmarkt, Freisitz)

Die Nutzung einer größeren Gebäudehöhe um für Wohnungen die Sichtbeziehung zum Park der OdF herzustellen, wurde noch nicht ausreichend ausgenutzt.

Eine zum Park der OdF/Johanniskirche stellenweise abgestufte Geschossigkeit würde eine Dachgartennutzung ermöglichen. Eine entsprechende Einordnung sollte geprüft werden. Dabei würden wir einer höheren Geschosszahl im Bereich Bahnhofstraße ausdrücklich zustimmen.

In diesem zentralen, bestens vom Nahverkehr erschlossenen Planungsgebiet sollte die zu bauende Geschossfläche vergrößert werden, da sich die CO2 Bilanz mit steigender Entfernung zum Zentrum drastisch verschlechtert.

Fernwärme und Fernkälte sollten möglichst aus einem stadteigenen Sekundärnetz erfolgen. Darauf aufbauend soll und kann dann Anschluss und Benutzungszwang gelten.

Das relativ hohe Überflutungsrisiko am Bauplatz sollte zwingend bei der technischen Gebäudeausrüstung beachtet werden. Es ist zu prüfen, ob eine Oberkante Rohdecke oberhalb des Geländeniveaus denkbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Amme

verkehrspol. Sprecher der RG Chemnitz

 

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