BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


23. August 2016

Stellungnahme zur Durchführung einer Veranstaltung im Naturschutzgebiet „Burgaue“

 

Sehr geehrte Frau Toczek, sehr geehrte Damen und Herren,

 

der BUND Landesverband Sachsen e. V. und die Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung im o. g. Verfahren durch die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Aus Sicht des BUND bestehen keine Einwendungen gegen die Durchführung der Veranstaltung.

Es wird beabsichtigt, am 9. Oktober 2016 den 15. Mitteldeutschen Marathon durchzuführen. Die Marathonstrecke verläuft von Leipzig nach Halle und durchquert das Naturschutzgebiet „Burgaue“. Da es sich um eine einmalige Veranstaltung handelt, die auf bestehenden Wegen verläuft und an der ein öffentliches Interesse besteht, bestehen aus Sicht des BUND keine Einwendungen gegen die Durchführung der Veranstaltung. Es sind jedoch bestimmte Schutzauflagen zu erteilen, um die Beeinträchtigungen der Sportveranstaltungen auf das Naturschutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören die vom Veranstalter vorgeschlagenen Maßnahmen:

Hinweise an die Sportler mit der Aufforderung, die Regeln des NSG zu beachten und die Wege nicht zu verlassen;

keine Verpflegungspunkte in oder in der Nähe des NSG zu betreiben;

keine ruhestörenden Aktivitäten wie Musik oder Gruppen an der Strecke;

keine motorisierte Befahrung durch Führungs- oder Schlussfahrzeuge.

Diese Verpflichtungen sind zwingend einzuhalten. Neben diesen vom Veranstalter vorgeschlagenen Auflagen sollte ferner dafür vorgesorgt werden, dass kein Abfall (welcher auf die Sportveranstaltung zurückzuführen ist) entlang der Strecke verbleibt. Daher sollte der Veranstalter eine abschließende Reinigung vorsehen, die durch behördliche Vertreter abgenommen und kontrolliert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve


Landesgeschäftsführer BUND Sachsen e.V.

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/13/artikel/stellungnahme-zur-durchfuehrung-einer-veranstaltung-im-naturschutzgebiet-burgaue/