BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


11. Juli 2016

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 313 „Katzstraße“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG  i.V.m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Das Neubauvorhaben einer Wohnsiedlung in Probstheida soll in einen bereits bestehenden Siedlungsverbund integriert werden und beansprucht derzeit brachliegendes Agrargelände von ca. 7 ha Fläche. Das Bauvorhaben dient dem Ziel der Wohnbauentwicklung inkl. grünen Kernbereichen, um eine hohe Wohnqualität sicherzustellen und unter der Berücksichtigung ökologischer Werte. Das Gebiet ist sozial und technisch in die örtliche Infrastruktur einbindbar. Ursprünglich diente das Gebiet der Universität zu landwirtschaftlichen Versuchen und als Ackerfläche. Festgestellte Altlasten wurden in den vergangenen Jahren entfernt.

Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:

Dem Antrag wird, unter ergänzenden Hinweisen, zugestimmt. Dies hängt insbesondere mit Art und Umfang der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie den Nachbesserungen zum Erstantrag zusammen. Weiterhin wird durch das Vorhaben kein Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal oder Biotop sowie FFH-Gebiet u. ä. negativ beeinflusst. (Auf mögliche Schwierigkeiten wird folgend eingegangen.)

Begründung:

Zu den betroffenen Schutzgütern wird ausgeführt, dass vornehmlich der Boden langjährig anthropogen überformt wurde, jedoch weitgehend intakte Bodenfunktionen aufweist und im Zuge der Bebauung ca. 3 ha voll- oder teilversiegelt werden. Laut Plan soll die Bodenfläche effektiv genutzt werden, indem Mehrgeschossigkeit und Verkehrsbündelung angestrebt werden. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden konnte der Umweltbericht jedoch nicht ausschließen.

Als Ausgleichsmaßnahmen sind u. a. Flächenentsiegelungen an verschiedenen Orten außerhalb des Bebauungsgebietes vorgesehen. Hierbei sollte auf die Bodenqualität der freigelegten Flächen unbedingt geachtet werden.

Klimatisch stellt das Bebauungsgebiet eine schwache Wärmeinsel durch die bereits vorhandene umliegende Wohnsiedlung dar und spielt für die Kaltluftentstehung daher eine untergeordnete Rolle. Durch den Neubau kann ein Temperaturanstieg bzw. die Verschlechterung der klimatisch-lufthygienischen Situation nicht ausgeschlossen werden. Diese negativen Effekte sollen durch Begrünung und Optimierung des Energiebedarfs (z. B. durch Solarenergie) ausgeglichen werden.

Eine Erhöhung der Luftschadstoffbelastung kann durch den ansteigenden Verkehr und Heizungsabluft nicht vermieden werden – die Jahresgrenzwerte werden aller Voraussicht nach aber eingehalten.

Für das Schutzgut Wasser ergibt sich eine Verringerung der Versickerungsfläche durch die geplanten Versiegelungen. Ein Regenrückhaltebecken an der Preußenstraße soll dies ausgleichen. Es werden keine Schadstoffeinträge oder negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung erwartet. Durch angemessene und ausreichende Bepflanzung kann die Speicherung und Verdunstung von Niederschlagswasser ermöglicht werden.

Durch die geplante Umwandlung von Acker- und Ruderalflächen zu Gärten und Gehölzstrukturen wird das Artenspektrum sowohl bei Pflanzen als auch Tieren verschoben. Bestandsbäume sollen erhalten bleiben, die weiterführende Bepflanzung ist qualitativ und quantitativ an die Umgebungsbedingungen anzupassen. Das Gebiet ist ornithologisch wenig bedeutsam, dient jedoch verschiedenen Fledermausarten als Jagdgebiet. Eine erhebliche Lebensraumbedrohung liegt nicht vor. Unterstützende Maßnahmen wie künstliche Quartiere und Nisthilfen können sogar eine Einwanderung ermöglichen. Hierbei sollte besonders auf die wechselseitige Maßnahmenabstimmung geachtet werden (insb. artenreiche Bepflanzung und Beachtung von Flugschneisen).

Durch den Bau der Wohnanlagen und die entsprechenden Begrünungsmaßnahmen wird das Gebiet für den Menschen öffentlich zugänglich und erlebbar gemacht. Der Lärmpegel soll sich verhältnismäßig entwickeln, der Einfluss einer noch in Planung befindlichen ÖPNV-Trasse ist noch nicht absehbar. Hier sind nach der Bebauung/dem Trassenanschluss ggf. Nachbesserungen i. S. d. passiven Schallschutzes nötig.

Gemäß der im Bebauungsplan enthaltenen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung entspricht die Gesamtfläche des Plangebietes den summierten Teilflächen der externen Maßnahmeflächen. Auf diesen finden Aufforstung, Rückbau, Entsiegelung, Bepflanzung u. ä. statt. Maßnahmen am Bebauungsort umfassen insbesondere Haus- und Dachbegrünungen, Gartenanlagen, Baumreihen und soweit möglich Erhalt der Gehölze. Die Bilanz kann damit als fachlich ausgeglichen gelten. Wir möchten aber nochmal betonen, dass an den externen Kompensationsflächen nach der Entsiegelung die Bodenqualität geprüft werden sollte und bei Verunreinigungen/Belastungen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, bevor die Fläche begrünt wird.

Wir bitten höflich um rechtzeitige Mitteilung des Erörterungstermins, an dem wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten gern teilnehmen möchten und behalten uns die Erhebung weiterer Einwendungen, die sich erst aus einer tieferen, im Rahmen der gewährten Einwendungsfrist nicht zu bewerkstelligenden Analyse der Planunterlagen ergeben, ebenso vor wie eine Vertiefung der bereits angesprochenen Punkte.

Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Wieding
Landesgeschäftsführerin in Vertretung


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/14/artikel/stellungnahme-zum-bebauungsplan-nr-313-katzstrasse/