18. Juli 2016
Stellungnahme zum vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Königswalde – Aufstellung der allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG i. V. m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Das betroffene Flurbereinigungsgebiet in der Gemarkung Königswalde umfasst ca. 164 ha und soll v. a. zum Zwecke der Klarstellung von Eigentumsverhältnissen neugeordnet werden. Im Gebiet treten bekanntermaßen Wasser- und Erosionsprobleme auf, welche bereits zu Überflutungen führten. Im Zuge der Flurbereinigung soll der Bodenschutz verbessert und landwirtschaftliche Nutzfläche aufgewertet sowie die Gewässersituation naturnaher gestaltet werden.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Den Neugestaltungsgrundsätzen wird zugestimmt. (Hinweise zu deren Vervollständigung im folgenden Abschnitt.) Als besonders wichtig werden die Stabilisierung der Waldränder und die naturnahe Gestaltung der Fließ- und Stillgewässer zum Zwecke des Schutzes von dort lebenden Kleinsäugern, Brutvögeln und Amphibien bzw. Reptilien betrachtet.
Begründung:
V. a. bei der Einrichtung notwendiger Hochwasserschutzmaßnahmen und den besonders erosionsgefährdenden Abflussbahnen nahe landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Gefahr einer Bodenausschwemmung und damit Schadstoffverteilung in Gewässer so stark wie möglich zu reduzieren. Die Schaffung von Pufferflächen sowie die teilweise Öffnung bisher verrohrter Bachabschnitte wird begrüßt. Bei der Anlegung erosionshemmender Strukturen sollte bei der Auswahl etwaiger Anpflanzungen auf ökologische Vielfalt geachtet werden, um eine evtl. Weiterverbreitung oder ggf. sogar Neuansiedlung von Arten zu ermöglichen.
Ein Teil des Vorhabengebiets ist für die Windenergienutzung vorgesehen. Soweit nicht schon geschehen, empfiehlt der BUND im Zuge der Bauplanung für die entsprechenden Anlagen eine umfassende Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf ansässige Brutvogel- und Fledermausarten, welche das Gebiet als Jagdrevier oder Einflugschneise nutzen könnten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um entsprechende Maßnahmen i. S. d. Artenschutzes.
Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Wieding
Landesgeschäftsführerin in Vertretung
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