der BUND-Sachsen bedankt sich für die Beteiligung an diesem Verfahren.
Wir stimmen diesem Satzungsentwurf nur in Teilen zu. Die Schwarzpappel und die Eiben sind besonders schützenswerte Bäume die zu erhalten sind. Des Weiteren ist die Aussage zu Ersatzpflanzungen sehr schwammig. Es geht hierbei immer um einen annähernden ökologischen Ausgleich; z.B. pro 15 cm Stammumfang ein Ersatzbaum in den Stärken von 12-16 cm STU (bei Platzmangel höhere Qualitäten nehmen). Das nur einheimische Gehölze zur Auswahl stehen, muss auch erwähnt werden.
Wir bitten dieses zu beachten und um Überarbeitung ihres Entwurfes.