BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


27. Juni 2016

Befreiungsantrag der Europoles GmbH zur Errichtung eines Antennenträgers innerhalb des LSG Königshainer Berge

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG  i.V.m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Der Vorhabenort zum Neubau eines Funkmasten im Interesse der Mobilfunk-Infrastruktur befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Königshainer Berge. Er ist 30 m von einem bereits bestehenden Funkmast entfernt. Das Umfeld ist geprägt durch ausgedehnte agrarische Nutzung, insb. Weideflächen, und strukturiertes Offenland mit Waldresten. Durch den Bau treten eine dauerhafte Vollversiegelung auf einer Fläche von 10 m2 sowie eine Teilversiegelung für 17,6 m2 ein. Die benötigte Baustraße soll nach Abschluss vollständig rückgebaut werden (temporäre Versiegelung von 36,5 m2).

 

Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:

Dem Vorhaben wird zugestimmt. Der Errichtungsort befindet sich zwar im LSG Königshainer Berge, aufgrund seiner Kleinflächigkeit und geringen Bauhöhe (10 m) ist eine erhebliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten und die Gründe des öffentlichen Interesses sehen wir als gegeben an. Der Bau selbst wirkt auf die Biotopart „41300 Intensivgrünland, artenarm“ ein – eine Schädigung angrenzender Grünlandflächen wird ausgeschlossen. Durch den flächenmäßig geringen Einwirkbereich besteht kaum eine Gefahr der Beanspruchung wertvoller Lebensräume oder eine nennenswerte Verkleinerung derselben. Aus unserer Sicht bestehen deshalb keine Einwände bzgl. des Bauvorhabens, da die Wirkung auf Biotope, Flora und Fauna als gering einzustufen ist und die Kompensationsmaßnahmen ausreichend sind (dazu folgend).

 

Begründung:

Zu den betroffenen Schutzgütern lässt sich ausführen, dass der Boden auf ca. 10 m2 seine natürlichen Funktionen verliert. Geeigneter Erdaushub wird wieder verfüllt, der Rest fachgerecht verwertet bzw. entsorgt. Innerhalb einer Umgrenzung wird durch Aufschotterung ein erneuter Bewuchs unterbunden. Das anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund von Lage und Größe des Vorhabens jedoch ungehindert versickern; eine Beeinträchtigung des Grundwassers kann ausgeschlossen werden. Klimatisch sind ebenfalls keine Auswirkungen zu erwarten.

Bzgl. des Landschaftsbildes ist von einer geringen ästhetischen Beeinträchtigung auszugehen. Das Gebiet wird vorwiegend agrarisch genutzt, im weiteren Umfeld befinden sich ausgedehnte Granitgebiete mit Mischwaldflächen, eine Landstraße und ein weiterer Funkmast. Es besteht kaum ein Sichtbezug aufgrund der niedrigen Bauhöhe.

Im Umkreis von 5 km befinden sich zwei FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet. Durch die Entfernung, die kurze Bauzeit und den geringen Flächenverbrauch sind erhebliche negative Auswirkungen auszuschließen. Für das LSG Königshainer Berge gilt selbiges. Die einzige im Untersuchungsraum vorkommende gefährdete Art ist die Feldgrille. Da die Art mobil ist, der Eingriff punktuell erfolgt und Ausweichmöglichkeiten bestehen, kann eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden.

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind als geeignet zu bewerten. Die Neuerrichtung wird durch den Rückbau einer alten Funksendeanlage in Königshain vollständig kompensiert, es wird sogar mehr Fläche entsiegelt und in Grünland überführt als durch den Neubau in Anspruch genommen wird. Baubedingte Störungen werden auf das Mindestmaß reduziert: benötigte Maschinen befinden sich auf dem aktuellen technischen Stand und minimieren die Emissionen, niedrige Fahrgeschwindigkeiten reduzieren Staubbildung, die Baustellenzufahrt wird gereinigt, Erholungszeiten in der Nacht und am Wochenende werden gewährleistet. Die Baustraße wird komplett zurückgebaut und in den Ausgangszustand zurückversetzt.

Wir bitten höflich um rechtzeitige Mitteilung des Erörterungstermins, an dem wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten gern teilnehmen möchten und behalten uns die Erhebung weiterer Einwendungen, die sich erst aus einer tieferen, im Rahmen der gewährten Einwendungsfrist nicht zu bewerkstelligenden Analyse der Planunterlagen ergeben, ebenso vor wie eine Vertiefung der bereits angesprochenen Punkte.

Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Wieding

Landesgeschäftsführerin in Vertretung

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/15/artikel/befreiungsantrag-der-europoles-gmbh-zur-errichtung-eines-antennentraegers-innerhalb-des-lsg-koenigsh/