11. Juli 2016

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Energieeinsparungsverordnung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der BUND Landesverband Sachsen nimmt hiermit Stellung zum o.g. Verordnungsentwurf.

Hintergrund des beabsichtigten Verordnungsentwurfs ist die Umsetzung der RL 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamteffizienz von Gebäuden. Darin ist eine Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems für Inspektionsberichte über Klimaanlagen sowie Energieausweise vorgesehen, die entsprechend des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung durch die Bundesländer wahrgenommen werden soll.

Der BUND bemängelt an dem Verordnungsentwurf, dass darin keine Ausführungen zu dem Begriff der „statistisch signifikanten Menge“ der jährlich vorzunehmenden Stichproben finden. Vielmehr soll nach dem Verordnungsentwurf die statisch signifikante Menge durch das Staatsministerium des Innern jährlich dynamisch bestimmt werden. Hier könnte eine Festlegung auf einen bestimmten Prozentsatz in der Verordnung zielführender sein, um eine jährlich zu prüfende signifikante Menge gleichbleibend sicherzustellen. Die Festlegung eines Prozentsatzes in der Verordnung ist gegenüber der Festlegung von jährlich schwankenden absoluten Zahlenvorgaben dazu fähig, einen signifikanten Anteil der zu prüfenden Ausweise und Anlagen auch dynamisch zu gewährleisten und orientiert sich somit an der realen Menge der zu prüfenden Energieausweise und Anlagen. Dieser Prozentsatz sollte den Wert von 15 % nicht unterschreiten, um einen wirksamen Vollzug zu ermöglichen.

Des Weiteren sollten in der Verordnung auch vor-Ort-Kontrollen vorgesehen werden. Die nach derzeitigem Verordnungsentwurf lediglich vorgesehene elektronische Überprüfung von Energieausweisen kann den Vollzug nicht effektiv sicherstellen. Daher sind auch Befugnisse für Vor-Ort-Kontrollen in der Verordnung vorzusehen und sollten sich dementsprechend auch auf die Stichprobenprüfung erstrecken.   

Die Bauauftragung und Zuständigkeit der mit der Verordnung einhergehenden Anforderungen und Aufgaben der Landesdirektion Sachsen und dort der Landesstelle Bautechnik ist zu begrüßen. Die Behörde besitzt die notwendige Fachkenntnis und besitzt die nach der RL 2010/31/EU geforderte Unabhängigkeit.

Zudem ist es sinnvoll, die zuständige Behörde für die Stichprobenprüfung auch mit dem Vollzug von Ordnungswidrigkeiten zu beauftragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Wieding
Landesgeschäftsführerin in Vertretung

 

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