25. Februar 2016

Stellungnahme zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hydraulik" in Dippoldiswalde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes an einem ehemaligen Industriestandort mit entsprechender Vorbelastung der Böden an dieser Stelle. Der zur Bebauung geplante Bereich liegt zudem nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Der BUND begrüßt es, dass baulich bereits beanspruchte Flächen für eine Gewerbenutzung wiedergenutzt werden und keine Neuversiegelung der Aue bzw. anderer Freiflächen angestrebt ist.

Dennoch können wir dem Vorentwurf zum B-Plan „Gewerbegebiet Hydraulik“ in der derzeitigen Fassung nicht zustimmen. 

Hierzu folgende Gründe:

B-Pläne sind einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Hierzu zählt auch eine FFH-Vorprüfung. In der Begründung des B-Plans wird nicht darauf verwiesen, ob es sich um ein Aufstellungsverfahren nach § 13 bzw. § 13a BauGB handelt. So lange nicht klargestellt ist, dass die Bedingungen für ein vereinfachtes bzw. beschleunigtes Aufstellungsverfahren erfüllt sind, fehlen wesentliche Teile, die zu einer Versagung der Genehmigung führen.

Aufgrund der fehlenden Einschätzung welche Funktionen von Natur und Landschaft wie stark durch die im B-Plan festgesetzte Bebauung beeinträchtigt werden, ist es nicht möglich einzuschätzen, ob Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahme zur Kompensation ausreichend sind. Hierzu fehlt insbesondere die Bilanzierung von Eingriffsfolgen und Kompensationsmaßnahmen und die Benennung einer konkreten Stückzahl an Bäumen sowie die Ausweisung eines Standorts für die Umsetzung der Maßnahme. Wir regen zudem an mit der Unteren Naturschutzbehörde in Rücksprache zu treten, ob sich im Umkreis von Dippoldiswalde andere, gesamträumlich geeignetere Maßnahmen zur Kompensation anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve

Landesgeschäftsführer

 

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