BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


12. Juni 2017

Stellungnahme zum Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung zur Durchführung der Konzerte „Klassik airleben“

Von: BUND Sachsen

 

 

Ihre Email vom 02.06.2017

Ihr Zeichen: 36.11-36.45.13/1/17-01-BD

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Demele,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Gegen die Durchführung der „Klassik airleben 2017“-Veranstaltung bestehen keine durchgreifenden Einwände. Wir regen jedoch an, für die Veranstaltung im nächsten Jahr einen neuen Veranstaltungsort vorzusehen. Es ist im Sinne der Gleichbehandlung geboten, das Veranstaltungsverbot für alle Veranstalter gleichermaßen durchzusetzen. Es wird schwierig sein, einer anderweitigen Veranstaltung im Rosenthal die Befreiung von den Ge- und Verboten des LSG zu versagen, wenn als Sonderfall ein (wenn auch verhältnismäßig gesittetes) Konzert mit ca. 50.000 Besuchern zugelassen wird. Vielmehr sollte man im nächsten Jahr auf Veranstaltungsorte zurückgegriffen werden, die nicht im LSG liegen (bspw. Völkerschlachtdenkmal).

Weiterhin ist festzustellen, dass die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen bis eine Woche vor der Veranstaltung jedes Jahr ein wenig kurios erscheint, wenn bereits mehrere Wochen mit der Veranstaltung und dem Ort geworben wird. Es ist demnach fraglich, welchen Einfluss die Beteiligung bei bestehenden Einwänden haben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

Stellungnahme als PDF herunterladen


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/2/artikel/stellungnahme-zum-antrag-auf-naturschutzrechtliche-befreiung-zur-durchfuehrung-der-konzerte-klass/