MNQ bis MQ: 0,5 bis 1,5 m³/s m³/s Wie kann eine Oberflächen- und Grundwasserdynamik entstehen, wenn nur ein Bruchteil (<10%) des natürlichen Wasserdargebotes in die Aue gelangt, unterjährige dynamische Zuflüsse komplett fehlen und die Hochwasser in Intensität, Dauer und Häufigkeit eng begrenzt sind? 5.6 Überflutungsdauer Hartholzauwald Nach Umsetzung des integrierten Gewässerkonzeptes (Stilllegung des Elsterbeckens bis HQ1) würde nur noch eine statistische Hochwasserspende von ca. 2,5 Tage Dauer alle zwei Jahre zur Verfügung stehen (s. Vortrag Lebendige Burgaue). Durch die Vorhaltung der Aue als Fließpolder würden die Flutungen noch weiter eingeschränkt (seltener und weniger als zwei Tage Dauer!). In der Tischvorlage S.15 werden als mittlere Überflutungsdauer 9 Tage/a bzw. bis zu 15 Tagen in der Vegetationszeit angegeben. Dieser Wert wird in Fachkreisen gewiss nicht so konkret festgelegt - er erscheint uns zu gering. Die Überflutungstoleranz liegt bei Eschen bei ca. 60 Tagen und bei Eichen bei ca. 120 Tagen, daher sollte bezüglich der Überflutungsdauer sollte eine längere Spanne (bis zu ca. 50 Tagen) angestrebt werden, deren "Regelung" letztlich durch das natürliche Wasserdargebot aus den Oberläufen erfolgt. Eine technische Regelung des Überflutungszeitraums sollte so weit als möglich vermieden werden. Im Untersuchungsraum ist das möglich. Auch in der Beschreibung des vorliegenden Auentyps (BfN/Koenzen 2005 S.120) wird auf eine frühe Ausuferung und eine Ausuferungsdauer von 120 Tagen verwiesen. Eine technische Regelung des Überflutungszeitraums sollte so weit als möglich vermieden werden. Im Untersuchungsraum ist das möglich. Naturgemäß erfolgt die Überflutung in Auen nach topographischer Gegebenheit mit unterschiedlicher Ausbreitung im Verlauf der Ereignisse. Einschränkungen durch neue Deiche innerhalb der Aue (in der Modellierung durch Glaswände erfolgt) stehen einer natürlichen Auendynamik entgegen und wären im Projektgebiet nur als Objektschutz, sofern erforderlich, nachvollziehbar. Die Hochwasserabflüsse sind infolge der Flussregulierungen am Oberlauf schnell auflaufend und von kurzer Dauer. Um sich der historischen Überflutungsdauer anzunähern, müssen auch unterjährige Ereignisse flächenwirksam sein. Sie sind der Natur einer Aue entsprechend gestalterisch an den Gerinnen und auf der Fläche wirksam und für das Ökosystem wesentlich. Unterjährige Ereignisse dürfen daher nicht ausgeschlossen werden, wie das die derzeitige Planung vorsieht. Ergänzend sei angemerkt, dass fließende Hochwasser auentypisch sind und Stauphasen nur kurzfristig und kleinräumig auftreten. Gebietsbedingt und durch vorhergehende Regulierungseingriffe sind Niedrigwasser- resp. Trockenzeiten ohnedies überrepräsentiert. Deshalb sollte der Fokus des LL-Vorhabens auf der maximalen Hochwasserzufuhr liegen. Von ihm geht keine Gefahr für die Bevölkerung aus. Auch die im Projekt LL geplanten Hochwassermengen und -ereignisse stehen einer wirksamen Auendynamik entgegen: Tischvorlage S.18: „Das Ergebnis der Modellierungen zeigt, dass zur Flutung größerer Hartholzauwaldflächen eine Einleitung von mindestens 30 m³/s erforderlich ist. Geringere Einleitungsmengen führen nicht zu großflächigen Überflutungen.“ Jedoch Tischvorlage S.25: „bei einer geplanten Hochwassereinleitung von max. 30 m³/s durch das Projekt Lebendige Luppe“. Durch die Vorhaltung der Aue als gesteuerten Fließpolder werden die meisten Hochwasserereignisse erst bei ablaufender Hochwasserwelle in die Aue gelangen. Vorher ist die Polderfläche trocken zu halten und eine Abschätzung und Klassifizierung des Hochwasserverlaufes kaum möglich. 5.7 Zusammensetzung des Hartholzauwaldes Im derzeitigen Verfahrensstand halten wir eine Festlegung der Artenzusammensetzung z.B. der Baumschichten der Hartholzaue sowie anderer Vegetationseinheiten für nicht zielführend. Zur Charakterisierung der auentypischen und auennahen Lebensgemeinschaften sind sowohl Pflanzen- als auch Tiergruppen zu berücksichtigen. U.a. Laufkäfer oder Springschwänze reagieren sehr schnell und erlauben die Indikation von Auenbedingungen sehr gut. Das Vorhaben erfordert eine umfassende Dokumentation der terrestrischen, semiterrestrischen und aquatischen Lebensgemeinschaften, was vermutlich durch UFZ und Universität bereits beigetragen wird. 5.8 Biotopverbund mit nördlicher Elster-Luppe-Aue Die Deichöffnung im Bereich des Binnendeltas der Alten Luppe als Gewässer- und Biotopverbund mit dem nördlichen Teil der Elster-Luppe-Aue ist zu untersuchen. Diese ist als notwendige Maßnahme im Managementplan (2012) sowie im Wiedervernässungskonzept HWSK (2004) bereits enthalten. Diese Maßnahmen sind als Variante bei der Planung zu berücksichtigen. Wie kann in diesem Zusammenhang das im Projekt Lebendige Luppe vorgesehene Auslaufbauwerk (Alte Luppe in Neue Luppe) entsprechend des no-regret-Ansatzes gestaltet werden? Oder kann es entfallen - was unseres Erachtens erreicht werden sollte. 5.9 Steuerung und Zukunft des Gewässerknotens Leipzig Steuerung und Zukunft des Gewässerknotens Leipzig sind unter angemessener Berücksichtigung der anderen Belange (Siedlungswasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Stadtentwicklung u.a.) den Erfordernissen einer Lebendigen Elster-Luppe-Aue anpassen. Wieso sind „die gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Steuerung für Projekte der Stadt Leipzig bindend“? (Tischvorlage S. 12) - Wo ist das Steuerregime wasserrechtlich bindend festgelegt? Soweit wir informiert sind, kann die untere Wasserbehörde der Stadt Leipzig die Steuerung festlegen. Restriktiv sind nur die bestehenden Wasserrechte, bspw. Wasserkraftnutzung Untere Weiße Elster, die jedoch nur Einfluss auf das Niedrigwasserdargebot bei LL haben. Auch das integrierte Gewässerkonzept (IGK) stellt keine wasserrechtlich verbindliche Planung dar. Es ist daher in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen zu klären, welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen, um nachhaltig die Erreichung der Ziele von EG-WRRL und den HW-Schutz zu gewährleisten, und wie diese auf die Ziele der Reaktivierung der Nordwestaue modifiziert werden können. Das IGK bedarf grundsätzlich einer Umsetzung über Planfeststellungsverfahren (z.B. für Partheüberleitung, Öffnung Alte Elster, Elsterbecken als Standgewässer, Elsterbecken als Ruderbecken). U.a. wegen der dann ausbleibenden Wasserzufuhr für die Revitalisierung der Nordwestaue dürften sich diese Verfahren schwierig gestalten und können nicht als verfestigte Planungsgrundlage für LL herangezogen werden. Das IGK dient nur indirekt dem Hochwasserschutz. Es reduziert lediglich die Sedimentation und Ausbaggerung des Elsterbeckens und stellte damals eine v.a. ökonomische Abwägung zum Istzustand (Erhalt des Elsterbeckens) dar. Die Fertigstellung des IGK (Öffnung Alte Elster und Elsterbecken als Standgewässer) würde den Auenzufluss bis HQ1 auf die Speisung aus der Kleinen Luppe reduzieren und die Luppeaue von der unterjährigen Wasserzufuhr abschneiden. Dagegen ist beim jetzt durchflossenen Elsterbecken eine variable Steuerung des Gewässerknotens zugunsten der Aue weitgehend ohne Einschränkung möglich. Außerdem würde die Umsetzung des IGK zu keiner erheblichen Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und der Gewässermorphologie führen, da die offengelegten Gewässer (Elstermühlgraben, Alte Elster) in Beton und Stein eingefasst werden. Während bei einer Umsetzung der gewässerökologischen und wasserwirtschaftlichen Vorzugsvariante (Elsterbecken als Fließgewässer, Horlacher 1999) die Weiße Elster frei als naturnahes Gewässer durch das Elsterbecken fließen könnte. Diese Planungen wurden bisher nicht weiter verfolgt sollten aber wieder aufgegriffen werden. Bei ihr können Hochwasserschutz, Sedimenttransport sowie Gewässer- und Auenentwicklung optimal zusammenführt werden. 5.10 Polder Nordwestaue Warum wurde die Polderfunktion der Nordwestaue als Rahmenbedingung formuliert? Wo ist der Nachweis seiner Funktionstüchtigkeit als relevante Entlastung der Unterlieger? Unseres Erachtens werden die gleichen Effekte bereits bei weitgehender Reaktivierung der Auenfunktion erreicht. Nach unserer Einschätzung dürfte sich der Hochwasserschutz-Effekt durch die Einbeziehung der nördlichen Luppe-Aue in das Abflussgeschehen deutlich verbessern. 5.11 Infrastruktur der Stadtentwässerung Bei bisherigen Varianten wurde der Auslass Cottaweg nicht in Frage gestellt oder umgebaut. Wird das noch untersucht? Wird eine Verlegung in die Neue Luppe konzeptionell untersetzt und in Variantenuntersuchungen einbezogen? Wird bei der Erweiterung der Kläranlage Rosental auch untersucht, das geklärte Wasser vollständig in die Untere Weiße Elster einzuleiten, um eine günstigere Niedrigwasseraufteilung für Untere Weiße Elster und Lebendige Luppe zu erhalten und die Option der Neuen Luppe als Hochflutbett offenzuhalten? 5.12 Sohlanhebung der Nahle Wurde untersucht, welche Sohlanhebung der Nahle, bezogen auf verschiedene Szenarien des Mindestgefälles, eine Verbreitung des Hochwasserabflussprofils durch Öffnung der Deiche bzw. Verwallungen im Möckernschen Winkel (HWSK-Maßnahme M13), der Sohlhöhe des Ausleitpunkts zur Lebendige Luppe sowie verschiedener Querbauwerksvarianten (fest, beweglich bzw. kombiniert) in der Nahle möglich wäre, ohne den Bereich Auslass Cottaweg/Eisenbahnüberführung Nahle negativ zu beeinflussen? Könnte damit nicht doch eine modifizierte Variante 4, oder eine andere Variante, bspw. Einbeziehung der tiefer liegenden Alten Luppe in Leutzsch umgesetzt werden? 5.13 Infrastruktur, Brücken Welche Ansätze für die Lichtraumprofile werden den Brückenbauwerken zugrunde gelegt? Sind dabei langfristig ausreichende Reserven für mögliche Änderungen der Abflussverteilung vorhanden, die im Projekt LL sowie bei Steuerungsänderung oder Umbau des Gewässerknotens bzw. Elsterbeckens notwendig sein könnten? Bei den geplanten Ersatzneubauten der Eisenbahnübergänge (EÜ) Elster, Luppe und Nahle (Strecke 6376) erfolgt die Bemessung der lichten Brückenhöhen ausschließlich für die aktuellen HQ150-Werte. Reserven für Sohlanhebungen, ökologische Gewässerentwicklung und modifizierte Abflussverhältnisse sind in der Planvariante ebenso nicht berücksichtigt wie ausreichende Durchgangshöhen für vorhandene und neue Wegebeziehungen. Gemäß den Untersuchungen im Projekt Lebendige Luppe wird der erforderliche Freibord bei Variante 4 (30 cm bis UK neue Brücke) bereits unterschritten. Die Vorhabenträgerin LL (Stadt Leipzig) hat dies jedoch nicht in das Verfahren EÜ eingebracht. Auch bei den Modellierungen von LfULG/LTV zum langfristigen hydrologischen Gesamtkonzept sind weitere Szenarien mit Sohlanhebungen zu untersuchen, ohne dass entsprechende Hinweise zur Brückenplanung erfolgten. Entsprechende Einwendungen und Unterlagen dazu wurden beim Erörterungstermin am 21.06.2017 seitens der Umweltverbände (ADFC, BUND und Ökolöwe) vorgelegt. Die EÜs Elster, Luppe und Nahle sind ein typisches Beispiel, wie bei zu enger Projektauslegung und fehlendem Gesamtkonzept bzw. Überblick unnötige Engpässe entstehen und Entwicklungschancen für eine wachsende Stadt verschenkt werden. Im Unterschied zum IGK sind diese Brücken für die Daseinsvorsorge (Hochwasserschutz, Gewässer- und Auenentwicklung, Wegebeziehungen) tatsächlich notwendig und entsprechend großzügig auszulegen (Form folgt der Funktion). Das im Projekt LL geplante Parallelgerinne (Beton) unter der engen EÜ Nahle ist bereits hinsichtlich des landschaftsgestalterischen Anspruches des Projektes LL nicht nachvollziehbar. Weitere Neubauten bzw. Ersatzneubauten von Straßen- und Wegebrücken und -durchlässe der Lebendigen Luppe, der Nahle und der Alten Luppe sind entsprechend für größere Abflussmengen zu dimensionieren, als bisher im Projekt LL vorgesehen (z.B. Gustav-Esche Straße, Straße am Pfingstanger sowie Brücken nahe der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg). Grundlage dafür sind historische Unterlagen und ein langfristiges hydrologisches Gesamtkonzept. Für Hauptwege sind robuste und großzügige Lösungen zu konzipieren, um eine freie Wasserausbreitung nicht zu einzuschränken und gleichzeitig Begehbarkeit zu gewährleisten, bspw. durch Furten mit Trittsteinen oder aufgeständerte Wegabschnitte. 5.14 Wachsende Stadt Aus der Nähe zur wachsenden Großstadt ergeben sich bisher kaum objektive Hemmnisse für eine Gewässer- und Auenrevitalisierung. Vielmehr ist es so, dass es die Vorhabenträgerin (Stadt Leipzig) weitgehend selbst in der Hand hat, günstige Rahmenbedingungen zu gestalten und zu beeinflussen (Steuerung GK, IGK, Infrastruktur KWL und Brücken, Nutzungen an und in der Aue, Hochwasserschutzziele, Flächenmanagement etc.). Mit den vorhandenen, detaillierten Oberflächen- und Grundwassermodellen lassen sich Nachweise auch für auenökologisch wirksamere Szenarien führen, die ohne Gefahr für die Bevölkerung möglich sind und zahlreiche Chancen eröffnen. 6. Variantenuntersuchung Beim vorgelegten Projektstand erscheint uns die Rahmensetzung zu eng. Eine Erweiterung der Randbedingungen würde auch andere machbare Lösungen hervorbringen. Insbesondere hinsichtlich Wassermenge, Gewässerausbildung und Überflutungsdauer sind günstigere, auentypische Bedingungen erreichbar. Weiterhin ist auf die Einengung der Variantenuntersuchung durch die Berücksichtigung der vorhandenen Landnutzungen im Projektgebiet weitestgehend zu verzichten. Dies betrifft insbesondere den Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen und dessen Schutz vor Überschwemmungen (Tischvorlage S. 13). Ist es Ziel des Vorhabens, eine Aue zu revitalisieren (Erhalt und Wiederherstellung des LRT Hartholzauenwald), so kann auf landwirtschaftliche Nutzflächen, die in dem betreffenden FFH-Gebiet gelegen sind, nicht derart Rücksicht genommen werden, dass diese landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Überschwemmungen zu schützen sind. Vielmehr hat sich die Landnutzung an den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets auszurichten und steht unter dem Vorbehalt der FFH-Verträglichkeit. Der Erhalt und die Wiederherstellung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets stehen im übergeordneten öffentlichen Interesse und überwiegen daher auch den Belangen der landwirtschaftlichen Nutzung, soweit sie den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets entgegenstehen. Anlässlich des Scoping-Termins führte Frau Kriegesmann aus, es gehe nicht darum die optimale Variante auszuwählen, vielmehr kämen andere Varianten nur ins Spiel, wenn sie sich offensichtlich aufdrängen würden. Diese Aussage ist vermutlich an die Rechtsprechung des BVerwG zur Planrechtfertigung angelehnt, sie ist jedoch für das vorliegende Vorhaben nur eingeschränkt anwendbar, da neben der allgemeinen Variantenuntersuchungen mehrere naturschutzfachliche Alternativenprüfungen vorzunehmen sind, die sich nicht danach beurteilen lassen, ob sie sich aufdrängen, sondern danach beurteilen lassen, ob sie naturschutzfachlich geboten sind. So ist eine Alternativenprüfung zunächst im Rahmen der UVS vorzunehmen (§ 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG). Daneben ist eine Alternativenprüfung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben das betreffende FFH-Gebiet im Hinblick auf die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck beeinträchtigt (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG). Die Alternativenprüfung innerhalb der UVS unterscheidet sich dabei erheblichen von der FFH-Alternativenprüfung, da diese auf die Erhaltungsziele des betreffenden Gebietes ausgerichtet ist. Eine dritte Alternativenprüfung ergibt sich aus der WRRL bzw. dem WHG (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 WHG), die/das eine Alternativenprüfung im Falle eines Verstoßes gegen die Umweltziele der WRRL (Verschlechterungsverbot u. Verbesserungsgebot) vorsieht. 6.1 Planvariante erfüllt Zielsetzung nicht Die vorgelegte Variante für das Fließgewässer LL erfüllt die Zielsetzungen bezüglich Gewässer- und Auenrenaturierung weitgehend nicht und scheidet nach unserer Auffassung aus. In der Planvariante V6 wird die Lebendige Luppe ein in größeren Abschnitten neuer Bachlauf. Durch Speisung aus der Kleine Luppe (linksseitige Elsterbeckenumgehung) sind die Wassermengen in LL dauerhaft limitiert (NQ/MQ/MHQ = 0,5/1,5/1,5 m³/s). Das sind weniger als 10% des vorhandenen Wasserdargebotes. Die Lebendige Luppe stellt somit lediglich eine Weiterentwicklung und Fortführung des 1998 angelegten Burgauenbach (NQ=MQ= 0,2-0,5 m³/s) dar. Beide sind als kleine Niederungsgewässer konzipiert, d.h. hochliegende Gewässerläufe in der oberen Auenlehmschicht. Nennenswerte Oberflächen- und Grundwasserdynamik, Stofftransport und Umlagerungen sind nicht zu erwarten. Zudem schränken die dabei geplanten LL-Bauwerke die Erfüllung des no-regret-Anspruchs erheblich ein. Im Rahmen anderer Varianten sind viele der LL-Bauwerke nicht erforderlich oder zu gering dimensioniert und müssten zurück- bzw. umgebaut werden, z.B.: - bei Steuerungsänderung oder Umbau des Gewässerknoten würde das Einlaufbauwerk aus Kleiner Luppe wieder überflüssig (Rückbau); - die Querungen der beiden Eisenbahnstrecken und der Gustav-Esche-Straße würden bei anderer Variantenführung überflüssig sein; - bei Öffnung des Binnendeltas der Alten Luppe mit Gewässer- und Biotopverbund zur nördlichen Luppeaue (s. Abs. 5.8) müsste das Auslaufbauwerk Alte Luppe in Neue Luppe umgebaut werden, bzw. wäre es gar nicht erst erforderlich; - Neubauten und Ersatzneubauten von Brücken und Durchlässen im Zuge der Lebendigen Luppe sind von vorn herein für größere Abflüsse auf Grundlage eines langfristigen hydrologischen Gesamtkonzeptes ausreichend zu dimensionieren, um Konflikte mit der Infrastruktur zu vermeiden (s. Abs. 5.12). 6.2 Vorzugsvariante LL Aus unserer Sicht drängen sich (naturschutzfachlich) vielmehr andere Varianten zur Zielerreichung auf, insbesondere Varianten mit gemeinsamer Ausleitung von Niedrig- bis Hochwasserabfluss im Bereich des Nahle-Auslassbauwerkes - ähnlich der Vorzugsvariante 4 im Projektstand Anfang 2016, jedoch als Hauptgerinne mit Wassermengen entsprechend dem natürlichen Dargebot. Zusätzlich zu den bereits angesprochenen in Frage kommenden Varianten, möchten wir eine weitere Variante in das Verfahren einbringen, die auch bei möglichen Alternativenprüfungen zu berücksichtigen ist. So könnte eine Alternative darin bestehen, das Nahleauslaufbauwerk zurück zu bauen und die Nahle nicht mehr in die Neue Luppe einmünden zu lassen, sondern diese dauerhaft durch das vorgesehene Fließbett der LL fließen zu lassen. Weiterhin könnte eine größere Zuflussmenge im Hochwasserfall durch den Verzicht der Hochwasserabführung durch die Neue Luppe und stattdessen durch die Abführung des Hochwassers durch die Nahle erwirkt werden. Wir bitten um Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen und um weitere Beteiligung am Verfahren. Mit freundlichen Grüßen Dr. David Greve Landesgeschäftsführer Stellungnahme als PDF |