17. April 2015
Stellungnahme zum Vorhaben der Kingspan Insulation GmbH u. Co. KG, Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Anlage zur Herstellung von PUR-Hartschaumdämmplatten“
Sehr geehrte Herr Meske,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. und die BUND Regionalgruppe Thalheim bedanken sich für die Beteiligung durch Gewährung der Möglichkeit zur Stellungnahme und geben folgende Hinweise zum laufenden Verfahren:
Da zum gegenwärtigen Planungsstadium wesentliche Unterlagen (Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung usw.) noch nicht erarbeitet wurden und somit bisher nicht verfügbar sind, können wir hier nur eingeschränkte Ausführungen zum Vorhaben machen.
In Hinblick auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt halten wir eine entsprechende Kartierung der vorhandenen Arten und Biotoptypen für notwendig. Diese sollte die Grundlage für den nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erstellenden Umweltbericht bilden. Dies vor allem für das geplante Erweiterungsgebiet östlich des vorhandenen Standorts. Hier hat sich in den letzten Jahren eine Ruderalfläche mit dichtem Gehölzbestand entwickelt. Da genau auf dieser Fläche die geplanten Lagerhallen errichtet werden sollen, muss von einem Totalverlust ausgegangen werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Rodung nur innerhalb der zulässigen Fällperiode gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG durchgeführt werden darf.
Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass ein möglicher Verlust eines Lebensraumes von Tieren und Pflanzen entsprechend § 15 Abs. 2 BNatSchG zeitgleich und funktionsgleich zu kompensieren ist. Dies kann unter Umständen eine Durchführung von Kompensationsmaßnahmen im Vorgriff zu dem geplanten Eingriff erfordern.
Im Blick auf das Schutzgut Boden ist durch die geplante Bebauung von einem Verlust auszugehen. Auch wenn das ursprüngliche Trinkwasserschutzgebiet aufgehoben wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Grundwassernahen Standort in der Zwönitztalaue handelt. Eine Totalversiegelung durch den Bau der geplanten Lagerhallen führt zu einem weiteren Verlust der ohnehin schon stark eingeschränkten Bodenfunktionen und zu einer weiteren Beeinträchtigung für die Grundwasserbildung in diesem Bereich. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass durch die direkte Einleitung von Oberflächenwasser es im Fall von Starkregenereignissen zu einer Förderung von lokalen Hochwasserereignissen kommen kann.
Um das Gefahrenpotential besser einschätzen zu können, empfehlen wir eine kalkulatorische Ermittlung der möglichen Wassermengen. Diese sollten auf die durchschnittlichen Abflussmengen der Zwönitz (bekannt durch das Hochwasserschutzkonzept für das Zwönitztal) aufgerechnet werden.
Wir vermuten in erster Linie, dass bei Starkregen sich die Hochwassersituation vor allem auf die östlich anschließende Wohnbebauung negativ auswirkt, da sich das ohnehin enge Tal der Zwönitz in östlicher Richtung weiter schließt.
Wir regen an, das anfallende Regenwasser vor Ort durch geeignete Regenwasserrückhalteeinrichtungen versickern zu lassen. Wir fordern daher den Vorhabenträger auf, in dieser Hinsicht geeignete Maßnahmen zu prüfen. Eine weitere, wie in den Planunterlagen in Betracht gezogene Einleitstelle in die „Zwönitz“, bedarf einer wasserrechtliche Genehmigung und entspricht nicht dem Ziel, im Sinne des vorsorgenden Hochwasserschutz das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern zu lassen.
Wir weisen mit Blick auf den Gewässerschutz daraufhin, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans der Nachweis vom Vorhabenträger zu erbringen ist, dass das Vorhaben nicht zu einer Beeinträchtigung der umliegenden Gewässer und des Grundwassers führt. Dies gilt vor allem in Bezug auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Wir fordern aus diesem Grund, im Bebauungsplan einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt, im Plangebiet auszuschließen.
Weiterhin fordern wir für das Schutzgut Mensch, Lärmbeeinträchtigungen durch Lieferverkehr oder auch durch betriebsinterne Transporte innerhalb des Firmengeländes auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
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