25. März 2015
Stellungnahme zur Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Drebach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Sehr geehrter Herr Helbig,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung durch Gewährung der Möglichkeit zur Stellungnahme im vorliegenden Verfahren.
Ziel der Ergänzungssatzung OT Grießbach (Stand November 2014) ist es, Baurecht für eine Wohnbebauung zu schaffen und die Fläche aus dem Außenbereich nach § 35 BauGB, in den Innenbereich gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu ziehen. Gleichzeitig sollen die dafür benötigten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Zschopautal/Preßnitztal“ ausgegliedert werden.
Wir halten die in der Planbegründung dargestellten Ausführungen zur Umweltverträglichkeit (Punkt 4) für unzureichend. Neben einer Erläuterung zu Zielen und Zwecken der Satzung fordert der § 34 Abs. 5 i. V. m. § 2 a S. 2 Nr. 1 BauGB auch eine Darlegung zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung. Daneben ist gem. § 2 a S. 1 Nr. 2 BauGB ein Umweltbericht nach Anlage 1 des BauGB anzufertigen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind. Daran fehlt es vorliegend. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Anlage 1 des BauGB hin, der die Inhalte eines Umweltberichtes nach § 2 a S. 2 Nr. 2 BauGB vorgibt. Danach enthält der Umweltbericht u. a. Angaben zur Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich beeinflusst werden (dies beinhaltet eine Bestandsaufnahme der vorzufindenden Biotope und Arten der Flora und Fauna). Weiterhin ist eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung anzufertigen. Auch Ausführungen der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sollte der Umweltbericht enthalten. In diesem Zusammenhang ist ausführlich darzulegen, inwieweit eine Schaffung von Einzelheimstandorten nicht im bisherigen Innenbereich möglich ist.
Wir machen weiterhin darauf aufmerksam, dass eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen ist. Diese sollte eine entsprechende Bilanzierung der zu versiegelnden Fläche sowie der betroffenen Flora und Fauna enthalten. Dies ist aus unserer Sicht zwingend von der Gemeinde nachzuholen.
Wir werden einer Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet und der Ergänzungssatzung nicht zustimmen, solange ein fehlerfreier Umweltbericht und eine entsprechende Bilanzierung nicht vorgenommen werden. Die Planung ist daher aus unserer Sicht zu überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
Diese Stellungnahme als pdf