16. März 2015
Stellungnahme zum Entwurf Nr. 32 „Goethestraße“, Stadt Rodewisch
Sehr geehrter Herr Obeth,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung im vorliegenden Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 „Goethestraße“ in seiner derzeitigen Fassung wird abgelehnt und sollte zwingend überarbeitet werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsziel verfolgt, Baurecht zur Errichtung einer Einfamilienhaussiedlung zu schaffen. Laut Planungsbegründung (S. 10) wurden die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, berücksichtigt. Daran ergeben sich aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, da sich keinerlei Ausführungen zu den Belangen des Naturschutzes finden lassen und damit völlig unzureichend sind. Auch wenn hier das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewendet wird, bedeutet dies nicht, dass Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege außer Acht gelassen werden können. Zwar ist hier die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch das beschleunigte Verfahren abgelehnt worden, allerdings sind daneben die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 ff. BNatSchG anwendbar.
Damit ein Zuwiderhandeln gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann, bedarf es einer Feststellung, ob geschützte Arten oder ihre Lebensräume in dem Vorhabengebiet vorhanden sind. Daran fehlt es vorliegend. Wir erwarten daher, dass eine entsprechende Kartierung vorgenommen wird und bestehende Informationen zu den vorhanden Arten eingeholt werden. Weiterhin sind die durch das Vorhaben hervorgerufenen Wirkungen auf die geschützten Arten hin zu überprüfen. Kann ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden, ist der Bebauungsplanentwurf durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergänzen bzw. ist das Bauvorhaben aufzugeben.
Wir fordern daher, den Entwurf nochmals zu überarbeiten und den Belangen des Naturschutzes ausreichend und angemessen Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
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