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27. Februar 2015
Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Hartenstein für das Gebiet „Eigenheimstandort – Straße des Aufbaus – Allgemeines Wohngebiet“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im vorliegenden Verfahren durch Gewährung der Möglichkeit zur Stellungnahme gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Eigenheimen in der Straße des Aufbaus geschaffen werden.
Von unserer Seite bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans keine Einwände.