24. Oktober 2014

Stellungnahme zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der Vattenfall Europe MIning AG: Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd 1994 bis Auslauf-Ergänzung und Abänderung zur Erweiterung des Tagebaus um den räumlichen Teilabschnitt II

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


selbstredend befürwortet der BUND Sachsen das Vorhaben Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd nicht.


Wir nehmen zum Scoping wie folgt Stellung:

Vorab: Generell sollte der Untersuchungsumgriff ausgedehnt werden (siehe auch I. Anstrich 2, 3, 5 aber auch V.).
Außerdem sind nach unserer Ansicht die dem Artenschutz dienenden Untersuchungen und Kartierungen über min. ein Jahr auf der erweiterten Untersuchungsfläche (s. o.) unabdingbar.

 

Zu den einzelnen Punkten nehmen wir, wie folgt, Stellung:



I. Erweiterung der Grundwassermodelle:

Die vorhandenen, von Vattenfall (VE-M) geführten Grundwassermodelle für die Bereiche Welzow-Süd und Nochten sind:

  • hinsichtlich ihrer wechselseitigen Plausiblität zu diskutieren
    (inwiefern „passen“ beide unmittelbar räumlich aneinanderliegende Modelle zusammen?);

  • von einer unabhängigen Stelle hinsichtlich möglicher Ungenauigkeiten und Unschärfen – auch im „Zusammenpassen“ - zu evaluieren
    (bspw. mit welcher Sicherheit können welche Aussagen wirklich getroffen werden?);

  • im Fall des Modells Welzow nach Süden hin zu erweitern ist darzulegen, warum das vorhandene Modell nach Norden hin bis nach Cottbus reicht (etwa 16 km zwischen zukünftiger Tagebaukante und Ende des Modells), nach Süden hin jedoch nur bis zur Linie Neuwieser See – Sedlitzer See (etwa 4 km zwischen zukünftiger Tagebaukante und Ende des Modells), dabei ist insbesondere auf vorhandene Rinnenstrukturen, Fließrichtungen des Grundwassers in den verschiedenen Grundwasserleitern und Änderungen dabei und geologische Besonderheiten einzugehen;

  • hilfsweise ist in jedem Fall jedoch bei der Karte 3 und 4 den Untersuchungsraum bis zum Ende des Modells (s.o.) nach Süden hin auszudehnen;

  • so auf einer Karte wiederzugeben, dass zeitlich abgestuft dargestellt werden kann, in welcher Phase welche - auch chemische - Beeinflussung der Grundwasserleiter zu erwarten sind. Hierbei ist insbesondere auf Trinkwasservorkommen und –wasserschutzgebiete einzugehen;

  • so auf einer Karte wiederzugeben, dass die Grenzen der chemischen und physikalischen Grundwasserbeeinflussung einschließlich der zu erwartenden Stofffrachten zeitlich gestaffelt zwischen Sanierungsbergbau und aktuellem Bergbau (Erkennbarkeit der Verursacher) bis zum zeitlichen Ende ihrer jeweiligen Wirkungen nachvollzogen werden können, die Ergebnisse sind zu diskutieren;

  • in Karte 3 und 4 über die Spree hinaus nach Osten hin zu erweitern;

  • in Bezug auf chemische Parameter zu erweitern – insbesondere sind dabei die Frachten an Eisen und Protonen einzubeziehen, weiterhin ist das geplante Gutachten „Wasserrecht Sulfat“ (Modellierung des Sulfattransports) um die Frachten an Eisen und Protonen zu erweitern.

Hintergrund:

Derzeit gibt es für die Bereiche Welzow-Süd und Nochten von Vattenfall (VE-M) geführte regionale Grundwassermodelle, die jeweils separat gerechnet werden.
Es gibt eine räumliche Überschneidung zwischen beiden Modellen südlich von Spremberg.
Vattenfall (VE-M), das die Modelle betreibt, hat die alleinige Übersicht über die Daten und die Modellierung.
Nach derzeitiger Gutachtenlage ist es wahrscheinlich, dass die Spree „unterfahren“ wird und insofern keine statische Grenze darstellen kann (vgl. Karte 4 – Grenzen des Untersuchungsraumes).
Infolge bergbaubedingter Grundwasserabsenkung und nachfolgendem -wiederanstieg kommt es zur Oxidation von Eisensulfidmineralen und der Freisetzung von Eisen, Sulfat und Protonen. Dies hat negative Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser.

Die o.g. Angaben stellen nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), § 2, „Angaben über alle sonstigen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen“ dar und sind insofern darzustellen.


II. Vorhabenalternativen

  • Im Rahmen der zu prüfenden Vorhabenalternativen ist u.a. ein Betrieb des Tagebaus unter Nicht-Inanspruchnahme der jeweiligen umzusiedelnden Siedlungen (vgl. S. 11 der Tischvorlage) bei Angabe von jeweils prognostischen Treibhausgasemissionen sowie Emissionen von sonstigen Schadstoffen im Rahmen der der Energiegewinnung im Kraftwerk Schwarze Pumpe (bspw. Quecksilber) und der Auswirkungen auf das Grundwasser/ Trinkwasser darzustellen.

Hintergrund:

Es ist hilfsweise darzustellen, warum bei der Angabe der wesentlichen Auswahlgründe gem. § 2 UVP-V Bergbau der o.g. Detaillierungsgrad nicht angestrebt wird.

 

III. Dichtwandtrasse

  • Für die geplante Dichtwandtrasse ist ein geologischer Schnitt anzufertigen, dabei ist darauf einzugehen, welche Angaben mit welcher jeweiligen Sicherheit geschätzt bzw. auf Grundlage von Bohrungen ermittelt wurden.

  • Im Rahmen eines Gutachtens sind Aussagen über die prognostische Standzeit der Dichtwand und die Auswirkungen chemischer Einflüsse auf die Dichtwand zu erheben.

Hintergrund:

Die o.g. Angaben stellen nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), § 2, „Angaben über alle sonstigen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen“ dar und sind insofern darzustellen.


IV. Grenzen der Grundwasserbeeinflussung

  • Es ist schutzgebietsbezogen darzustellen, warum die 0,25 m-Linie für das jeweilige Schutzgut ausreichend ist;

  • erforderlichenfalls sind die Modelle zu erweitern, wobei die 0,25 m-Linie als Mindestanforderung bestehen bleiben sollte.

Hintergrund:

Pauschal wird davon ausgegangen, dass Schwankungen unterhalb von 0,25m „keinerlei Auswirkungen“ für Schutzgüter zur Folge haben (vgl. Tischvorlage S. 24). Für grundwassernahe Biotope können derartige Schwankungen jedoch erhebliche Probleme nach sich ziehen.


V. zu erwartende Bergschäden

  • Die Gebiete, in denen infolge des Tagebaubetriebs Bergschäden zu befürchten sind, sind darzustellen;

  • dabei ist der Stand der aktuellen Grundwasserflurabstände sowie der Geländeoberkante zu vermessen, dauerhaft zu sichern und zu dokumentieren und in einer Karte darzustellen;

  • erforderlichenfalls sind zusätzlich Gebiete in einer Karte darzustellen, in denen Bauwarnungen gem. § 113 BBergG auszusprechen sind.

Hintergrund:

Die o.g. Angaben stellen nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), § 2, „Angaben über alle sonstigen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen“ dar und sind insofern darzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Torsten Kohl                                      Dr. David Greve

Landesvorstand                               Landesgeschäftsführer

 

 

 

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