BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


24. Oktober 2014

Stellungnahme zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der Vattenfall Europe MIning AG: Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd 1994 bis Auslauf-Ergänzung und Abänderung zur Erweiterung des Tagebaus um den räumlichen Teilabschnitt II

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


selbstredend befürwortet der BUND Sachsen das Vorhaben Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd nicht.


Wir nehmen zum Scoping wie folgt Stellung:

Vorab: Generell sollte der Untersuchungsumgriff ausgedehnt werden (siehe auch I. Anstrich 2, 3, 5 aber auch V.).
Außerdem sind nach unserer Ansicht die dem Artenschutz dienenden Untersuchungen und Kartierungen über min. ein Jahr auf der erweiterten Untersuchungsfläche (s. o.) unabdingbar.

 

Zu den einzelnen Punkten nehmen wir, wie folgt, Stellung:



I. Erweiterung der Grundwassermodelle:

Die vorhandenen, von Vattenfall (VE-M) geführten Grundwassermodelle für die Bereiche Welzow-Süd und Nochten sind:

Hintergrund:

Derzeit gibt es für die Bereiche Welzow-Süd und Nochten von Vattenfall (VE-M) geführte regionale Grundwassermodelle, die jeweils separat gerechnet werden.
Es gibt eine räumliche Überschneidung zwischen beiden Modellen südlich von Spremberg.
Vattenfall (VE-M), das die Modelle betreibt, hat die alleinige Übersicht über die Daten und die Modellierung.
Nach derzeitiger Gutachtenlage ist es wahrscheinlich, dass die Spree „unterfahren“ wird und insofern keine statische Grenze darstellen kann (vgl. Karte 4 – Grenzen des Untersuchungsraumes).
Infolge bergbaubedingter Grundwasserabsenkung und nachfolgendem -wiederanstieg kommt es zur Oxidation von Eisensulfidmineralen und der Freisetzung von Eisen, Sulfat und Protonen. Dies hat negative Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser.

Die o.g. Angaben stellen nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), § 2, „Angaben über alle sonstigen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen“ dar und sind insofern darzustellen.


II. Vorhabenalternativen

Hintergrund:

Es ist hilfsweise darzustellen, warum bei der Angabe der wesentlichen Auswahlgründe gem. § 2 UVP-V Bergbau der o.g. Detaillierungsgrad nicht angestrebt wird.

 

III. Dichtwandtrasse

Hintergrund:

Die o.g. Angaben stellen nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), § 2, „Angaben über alle sonstigen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen“ dar und sind insofern darzustellen.


IV. Grenzen der Grundwasserbeeinflussung

Hintergrund:

Pauschal wird davon ausgegangen, dass Schwankungen unterhalb von 0,25m „keinerlei Auswirkungen“ für Schutzgüter zur Folge haben (vgl. Tischvorlage S. 24). Für grundwassernahe Biotope können derartige Schwankungen jedoch erhebliche Probleme nach sich ziehen.


V. zu erwartende Bergschäden

Hintergrund:

Die o.g. Angaben stellen nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), § 2, „Angaben über alle sonstigen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen“ dar und sind insofern darzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Torsten Kohl                                      Dr. David Greve

Landesvorstand                               Landesgeschäftsführer

 

 

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/26/artikel/bergrechtliches-planfeststellungsverfahren-fuer-das-vorhaben-der-vattenfall-europe-mining-ag-weite/