27. November 2014

Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren „Seehaus Nordufer Hainer See“

Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Sachsen bedankt sich für die Beteiligung im vorliegenden Bebauungsplanverfahren „Seehaus Nordufer Hainer See“ durch Gewährung der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen stimmt der BUND dem Bebauungsplan zu.

Begründung:

Das Untersuchungsgebiet liegt vollständig in der Bergbaufolgelandschaft. Die betroffene Flora ist ein Ergebnis der natürlichen Sukzession. Die vorgelegte Umweltprüfung enthält die rechtlich gebotenen Bestandteile und ist nach unserer Einschätzung für die materiell-rechtliche Bewertung des Vorhabens geeignet. Die Umweltprüfung zeigt, dass durch die geplante Nutzung der Flächen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Klima / Luft, Kultur – und Sachgüter und Landschaftsbild zu erwarten sind. Zwar ist möglich, dass während der Bau- und Betriebsphase für die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna Beeinträchtigungen entstehen, sie werden aber im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen soweit erkennbar vollständig ausgeglichen. Im Plangebiet wurden Zauneidechsen (Lacerta agilis) festgestellt, die als europaweit streng zu schützende Tierart im Anhang IV der FFH Richtlinie geführt sind. Im Rahmen einer Umweltbaubegleitung sind die vorhandenen Tiere zu Beginn der Bauarbeit abzusammeln und mindestens 300 m östlich des Untersuchungsgebietes zu verbringen.

Der BUND fordert allerdings, die im Plangebiet ebenfalls beobachteten Teichfrösche (Rana kl. esculenta) als zum Anhang V der Richtlinie 92/43 gehörende Arten auch in die Schutzmaßnahmen einzubeziehen.

Wir bitten weiterhin um Berücksichtigung der folgenden Hinweise:

Wir fordern, dass die Bauausführungen nicht vorzugsweise, sondern ausschließlich außerhalb der Vegetationsperiode / Brutzeit durchgeführt werden.

Der Ort der Ausgleichsmaßnahme A3 (Abbruch des Gebäudes in der Gemeinde Neukieritzsch und Entstehung einer Streuobstwiese) wird nicht näher begründet. Eine Streuobstwiese könnte nach unserem Dafürhalten auch in dem Plangebiet unter Einbindung in das geplante Betreuungskonzept geschaffen werden und hierdurch einen Ausgleich innerhalb des Plangebiets gewährleisten.

Der BUND ist auch der Meinung, dass eine 3-jährige Anwachspflege der Gehölze nicht ausreichend ist, vielmehr ist hier ein längerer Pflegezeitraum festzusetzen.

Wir empfehlen auch eine gesonderte Kartierung der Säugetiere durchzuführen. Es ist nicht bekannt, ob im Plangebiet verschiedene Arten von Feldmäusen, Spitzmäusen oder anderen Nagetieren leben, insofern sind die Unterlagen aus hiesiger Sicht nicht vollständig.

Schlussendlich erlauben wir uns den Hinweis, dass in der Umweltprüfung auf die Biototypenliste Sachsen aus dem Jahre 1994 Bezug genommen wird, aber in der Biotopkartierung zutreffenderweise schon die Liste aus dem Jahre 2004. Dies ist ggf. zu korrigieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Weinschenk

i.A. des Landesvorstandes

 

 

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