15. Dezember 2014

Stellungnahme zur ländlichen Neuordnung Schöna - Anhörung im Rahmen der allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes Schöna

Sehr geehrter Herr Wirsching,

der BUND LV Sachsen e.V. bedankt sich für die Verfahrensbeteiligung.

Da das Verfahren im Wesentlichen die Flurräume der Gemarkung Schöna einbezieht, entsprechen die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes nach § 38 FlurbG bei deren Einhaltung und Umsetzung unserer Auffassungen. Im Einzelnen sind geringfügig folgende Ergänzungen mit einzubeziehen.

Da der Schwarze Bach für dieses Gebiet prägend ist sollte die Fließgewässersanierung prioritär unter Berücksichtigung der Minimierung von schädlichen Stoffeinträgen, wie Abwasser, Nitrat- und Medikamenteneinträge (aus intensiver Gülle- und Hühnermistdüngung) unbedingt verbessert werden.

Auch eine mögliche Biberansiedlung ist trotz technischem Hochwasserschutz vorrangig zu betrachten. Das schließt indirekt gleichbedeutend den Grundwasserschutz mit ein.

Die in früheren Zeiten durchgeführten Meliorationsmaßnahmen und Verrohrung der Vorfluter sowie verlegten Drainagen sollten auf die tatsächliche Lage kartiert festgehalten werden, damit eventuell schädliche Umweltbelastungen durch die vorhandenen Landwirtschaftsbetriebe nachweisbar ermittelt werden können.

Die Geologie und Bodenverhältnisse, die sich in diesem Gebiet als D4-Standorte und durch Bodentypen mit geringer Filter- und Pufferwirkung für Schadstoffe sowie wechselnder natürlicher Bodenfruchtbarkeit charakterisieren lassen, sind für o.g. schädliche Stoffeinträge außerordentlich empfindlich und bedürfen auch aus der Sicht der Erosionsgefährdung einer der jetzigen intensiven Landnutzung entgegengesetzten nachhaltigeren Landbewirtschaftung. Erst unter dieser Herangehensweise kann die Funktion der Landwirtschaft als bedeutender Wirtschaftszweig in dieser Region wettbewerbsfähig - unter der Berücksichtigung der Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes der Nitratbelastung von Boden und Wasser, des Artenschwundes, der Bodenverdichtung und Erosion sowie des Klimawandels – bleiben. Erst mit diesen Schwerpunkten wird landschaftsgestalterisch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungswert der Landschaft aus ganzheitlicher Sicht erhalten, wiederhergestellt und verbessert.

Ergänzend ist anzufügen, dass die Geologie und Bodencharakterisierung dieser Vorlage auf der Grundlage der Anwendung der Müncheberger Soil Quality Ratings (SQR) hätte erfolgen sollen.

Mit diesen Verfahren kann die Bewertung der Eignung und Gefährdung von Böden für die landwirtschaftliche Nutzung und zur Abschätzung des ackerbaulichen Ertragspotentials noch exakter ermittelt werden.

Da das Verfahrensgebiet als Heidelandschaft am Rande der Dübener und Dahlener Heide geprägt ist, sind die o.g. Ausfügungen auch in der touristischen Erschließung nicht unbedeutend.

Unsere Mitwirkung sichern wir zu und erwarten Ihre ständigen Informationen im laufenden Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Roland Einsiedel

Bevollmächtigter zur Außenvertretung des BUND LV Sachsen e.V.

 

 

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