24. September 2014

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Ausgliederung von Flurstücken der Gmk. Oberschöna aus dem LSG „Oberes Striegis- u. Kirchbachtal“ aufgrund d. Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung „An der B 173 Ortslage Oberschöna"

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung.

Der Ausgliederung aus dem LSG wird bei Beachtung nachfolgender Hinweise zugestimmt.

Begründung:

Es handelt sich um einen Bereich mit zentraler Lage in der Ortslage Oberschöna, außerhalb von bes. geschützten Biotopen sowie des Überschwemmungsgebietes der Striegis. Landschaftsprägend im Sinne des LSG sind die randlich vorhandenen Gehölzbestände.

Eine Bebauung des Standortes wirkt sich aus unserer Sicht nicht erheblich für das Landschaftsbild aus, da der Planbereich einem objektiven Betrachter aufgrund der vorhandenen, von zwei Seiten umschließenden Bebauungen (teilweise bereits neue Einfamilienhäuser) nicht als Teil der freien Landschaft, sondern als Innenbereich erscheint. Bei Befolgen der unten stehenden Hinweise ist somit keine Beeinträchtigung des Schutzgutes „Eigenart und Schönheit“ feststellbar.

Um Beeinträchtigungen des Naturhaushalts auszuschließen, sind die bereits realisierten Eingriffs-Ausgleichs-Maßnahmen (Entsiegelungsmaßnahmen) dauerhaft zu sichern (siehe Hinweise).

Folgende Hinweise werden gegeben:

  1. Der Gehölzbestand nördlich und östlich ist aus Landschaftsbildgründen zu erhalten (INVEKOS-Landschaftselement).

  2. Das Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern. Dafür sind Regenwassertanks nicht ausreichend (Überlaufen bei Starkniederschlägen). Es sind entsprechende Versickerungseinrichtungen (Rigolen vorzusehen). Begründet wird dies damit, dass Versiegelungen und die zentrale Ableitung des entsprechenden Niederschlagswasser in die Striegis deren erhebliche Hochwassergefahr verschärfen.

  3. Es ist nachzuweisen, dass die bereits erfolgten Entsiegelungsmaßnahmen der Gemeinde Oberschöna (Abbruch alte Kläranlagen) als Kompensationsmaßnahmen für den vorliegenden Eingriff dauerhaft und nachweisbar gebunden sind (keine Neubebauung auf dem Standort, keine Anrechnung für einen weiteren Eingriff).


Mit freundlichen Grüßen


Petra Weinschenk

i.A. des Landevorstandes

 

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