1. August 2014
Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG, „Wehr Pappenfabrik Rochhausen an der Zwönitz“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Begründung:
Die Zwönitz besitzt eine hohe Bedeutung für das Wiederansiedlungsprogramm Lachs des Freistaates Sachsen. Der Vorhabensträger plant daher den Rückbau des Wehres Rochhausen an der Zwönitz im Bereich Burkhardtsdorf. Ziel ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässers durch Beseitigung der 1,6 m hohen Wehrschwelle. Das Plangebiet liegt im FFH-Gebiet „Zwönitztal“ (DE 5243-301) sowie im FND „Zwönitzlauf am Dachsberg“.
Variantendiskussion
Der BUND steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass die ökologische Durchgängigkeit der Zwönitz am Standort oberste Priorität besitzt. Ziel muss zudem sein, im und am Fließgewässer bzw. in der Aue die natürlichen Standortverhältnisse wieder herzustellen. Den künstlichen Erhalt von Biotopen, welche sich nur durch den Eingriff in das Fließgewässer entwickelt haben und vom Fortbestand dieses Eingriffes abhängen, lehnen wir ab.
Wir stimmen daher vollumfänglich der Zusatzvariante 2 - Ersatzloser Wehrrückbau ohne Mühlgrabenbeschickung des Vorhabensträgers zu. Als zweitbeste Lösung wird die Variante C3 eingeordnet, die den kompletten Wehrrückbau und den Bau einer Sohlgleite in Riegelbauweise beinhaltet.
FFH-Verträglichkeit
Die Maßnahme deckt sich mit den Zielsetzungen des FFH-Gebietes „Zwönitztal“ (Förderung der Unzerschnittenheit des Gebietes) sowie mit den Inhalten des Managementplanes (Entwicklungsmaßnahme). Durch die geplante Ausführung werden Eingriffe in Lebensraumtypen vermieden. Der geplanten Ufergestaltung der Zwönitz im Baubereich (Gehölzbepflanzung, Uferstaudensicherung, Weidenspreitlagen) wird zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weinschenk
i.A. des Landesvorstandes
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