20. August 2014
Stellungnahme zum wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren „Ersatzneubau Abflusspegel an der Talsperre Malter – Los 5.2“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Begründung:
Zweck des Vorhabens ist der Ersatzneubau eines automatisch schreibenden Abflusspegels für die Messung und Aufzeichnung der Durchflüsse und die digitale Weiterleitung der Abgabemengen der Talsperre Malter zum lückenlosen Nachweis der Bewirtschaftung der Talsperre.
Die Anlage besteht aus einem 160 m langen ausgebauten Messgerinne in der Roten Weißeritz sowie aus einem Pegelhaus. Der Pegel ist für die Hochwassersteuerung im gesamten Einzugsgebiet der Roten und Wilden Weißeritz einschließlich der Talsperren Lehnmühle, Klingenberg und dem HRB Niederpöbel erforderlich, um den Hochwasserscheitel aus beiden Flüssen (bzw. ihren Rückhaltebecken) nicht aufeinandertreffen zu lassen und somit deren Aufsummierung zu verhindern.
Das Vorhaben liegt innerhalb des FFH-Gebietes „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“. Die im Vorfeld durchgeführte FFH-VP kommt zum Schluss, dass der geplante Abflusspegel in der zur Zulassung eingereichten Variante auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zur Beeinträchtigung von einem Erhaltungsziel des Schutzgebietes, i. S. der Gefährdung des günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile des Erhaltungszieles, führen kann. Speziell betroffen ist der LRT 3260. Bei einem Gesamtbestand des LRT 3260 im FFH-Gebiet von 53.000 m² beträgt der ermittelte Flächenverlust 1.400 m² und damit 2,6 % des Gesamtbestandes. Zur Herstellung der Zulässigkeit des Vorhabens wurde daher eine Alternativenprüfung durchgeführt, wobei die kumulativen Auswirkungen einer ebenfalls am Standort geplanten Hochwasserentlastungsanlage auf das FFH-Gebiet mit betrachtet wurden.
Aus Sicht des BUND hat der Planungsträger sowohl die Notwendigkeit des Vorhabens als auch die ausgewählte Vorzugsvariante für die Bauwerke nachvollziehbar dargelegt. Für eine sinnvolle und hochwassersichere Bewirtschaftung der Talsperre ist ein auf dem aktuellen Stand der Technik befindlicher Abflusspegel erforderlich. Dieser ist aus objektiven Gründen eng an das Bauwerk Talsperre gebunden. Der vom Planungsträger gewählten Vorzugsvariante wird zugestimmt, nicht zuletzt, da Beeinträchtigungen von Groppe und Bachneunauge am Standort ausgeschlossen sind. Es ist dabei jedoch festzuhalten, dass der größte Eingriff in das Ökosystem der Roten Weißeritz (LRT 3260) bereits durch die Errichtung der Talsperre Malter erfolgt ist, welche für die an das Fließgewässer gebundenen Arten bisher und auch künftig eine 100%ige Barrierewirkung darstellt.
Den dargelegten zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses (Hochwasserschutz) wird nur deshalb gefolgt, da – wie bereits festgestellt – der eigentliche Eingriff in die Rote Weißeritz durch die Talsperre Malter erfolgt. Dieses das Fließgewässerkontinuum vollständig unterbrechende Bauwerk, dessen negative ökologische Auswirkungen auch noch weit unterhalb des Staubereichs in Form von fehlenden Hochwasserereignissen, fehlendem Sediment und damit eingeschränkter Fließgewässerdynamik sowie einer Unterbrechung der Wanderbewegungen fließgewässerbewohnender Arten feststellbar ist, besteht bereits seit mehreren Jahrzehnten und steht nicht zur Disposition. Daher kann eine ergebnisoffene Diskussion über einen sinnvollen und ökologisch verträglichen Hochwasserschutz an der Roten Weißeritz unter dem Aspekt des „öffentlichen Interesses“ nicht mehr ergebnisoffen geführt werden. Dies unterscheidet sich grundsätzlich von weiteren Planvorhaben des Vorhabenträgers, in welchem er neue Staubauwerke in bisher unbeeinflussten Flussbereichen – ebenfalls unter der Überschrift des „überwiegenden öffentlichen Interesses“ - umsetzen will.
Den geplanten Schadensbegrenzungsmaßnahmen sowie der Kohärenzsicherungsmaßnahme (Rückbau Wehr „Rabenauer Mühle“ in der Roten Weißeritz) wird zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weinschenk
i.A. des Landesvorstandes
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