12. Juli 2014
Stellungnahme zur Außenbereichssatzung „Lunzenauer Straße“, Stadt Penig
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nachfolgend Stellung.
Der Außenbereichssatzung wird zugestimmt.
Begründung:
Der BUND nimmt positiv zur Kenntnis, dass das auch von uns als nicht bedarfsgerecht eingeschätzte Bebauungsplangebiet „Am Schafberg“ per Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates künftig nicht mehr umgesetzt wird. Damit wird den Erfordernissen des demografischen Wandels sowie des sorgsamen Umgangs mit Boden (Bodenschutzstrategie der Bundesregierung) Rechnung getragen.
Das vorliegende Planvorhaben umfasst einen bereits weitgehend bebauten Außenbereichsstandort mit einer Größe von 1,359 ha an der Lunzenauer Straße. Es werden durch die Satzung keine landwirtschaftlichen bzw. sonstigen unversiegelten Freiflächen einbezogen, die geplante Bebauung befindet sich u.a. auf bereits gestörten Flächen (Baubrachen) bzw. orientiert sich am Bestand (Baulückenerschließung). Mit den festgesetzten Pflanzbindungen wird der Eingriff kompensiert.
Hinsichtlich der Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers fordern wir die Prüfung von Lösungen, auf eine Einleitung in die Entwässerungsleitung der Stadt Penig zu verzichten. Die Lage der Bauflächen ermöglicht eine vor-Ort-Nutzung bzw. -Versickerung. Damit soll der Verschärfung von Hochwassergefahren, welche durch die zentrale Erfassung von Niederschlagswasser im Kanalsystem und seine punktförmige Einleitung in den Vorfluter verursacht werden, begegnet werden.
Der Siedlungsbereich befindet sich aktuell noch im übergeleiteten LSG „Mulden- und Chemnitztal“. Mit der Außenbereichssatzung wird die Ausgliederung des Standorts aus dem LSG beantragt. Der Ausgliederung wird zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weinschenk
i.A. des Landesvorstandes
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