Stellung nahme zum Bebauungsplan Sondergebiet Versorgungszentrum Dahlen
Sehr geehrter Herr Martin,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. als anerkannter Naturschutzverband bedankt sich für das Schreiben nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m § 4a Abs. 2 und Abs. 3, Satz 1, BauGB und gibt folgende Stellungnahme ab.
Dem vorliegenden Bebauungsplan stimmen wir nur unter folgenden Bedingungen zu wenn:
dem vorhandenen Sitz des Heidegut Dahlen mit den Gebäuden und Hallen sind durch das Aussiedlungsprogramm alle Kosten und Aufwendungen durch den Bauträger (REWE-Markt) vollständig zu übernehmen.
dass das Versorgungszentrum durch die Erweiterung grundsätzlich regionale Produkte-Bio-Produkte und konventionelle Produkte von landwirtschaftlichen Betrieben der Dahlener Heide als wichtiges Landschaftsschutzgebiet und touristischer Mittelpunkt in Sachsen, anbietet.
mit der Vermarktung von Bio-Produkten der umgebenden zertifizierten Bio- Betriebe der Region wird zugleich der Entwicklung des ökologischen Landbau ein Anreiz gegeben, da in der damaligen Agraringenieurschule Dahlen, später Staatliche Technikerschule im Osten, im September 1990 das erste Studium zum Staatlich geprüften Landwirt mit Vertiefung Ökologischer Landbau begonnen und 1993 zum Abschluss gebracht wurde.
Wir wollen weiter über die Entwicklung des Einzelhandelskonzeptes informiert werden.