25. Juli 2014
Stellungnahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Freiberger Mulde in Mulda - Anhörung zur Planänderung bezüglich des Ersatzneubaus Fischaufstiegsanlage Minolwehr und Änderung Mindestwasserabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Möglichkeit einer erneuten Stellungnahme und die gewährte Fristverlängerung.
Die Argumente unserer Stellungnahme vom 15.05.2014 werden aufrecht erhalten.
Begründung:
Die Gegenstellungnahme der Vorhabensträgerin konnte die vorgebrachten Bedenken insbesondere hinsichtlich der Kohärenzfunktion des FFH-Gebietes (d.h. die Ermöglichung einer ungehinderten Wanderung der Arten des LRT 3260 flussab- und aufwärts, um den günstigen Erhaltungszustande der Populationen zu erreichen bzw. zu erhalten) nicht ausräumen. Es bleibt – unabhängig vom aktuellen Stand der Technik und der aktuellen Fassung der VwV Mindestwasser - die ungeklärte Frage des Fischabstiegs. Damit ist keine tatsächliche Durchgängigkeit gegeben.
Der Verweis auf die Zuständigkeit des Wasserkraftwerksbetreibers, ob am Standort ein Wehr wirtschaftlich oder nicht betrieben werden kann, geht ins Leere. Es ist nicht Sache eines Naturschutzverbandes, privatwirtschaftliche Aktivitäten zu beurteilen. Im vorliegenden Fall geht es jedoch um ein in Staatshand befindliches Wehrbauwerk, dessen Wiederaufbau (einschl. Fischtreppe) ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird – nicht aus den privaten Mitteln des Wehrbetreibers Es ist daher durchaus zu hinterfragen, ob das Geld des Steuerzahlers sinnvoll eingesetzt wird. Erst recht, wenn durch den Wiederaufbau des Wehres der ökologische Zustand vor Ort verschlechtert und die Hochwassergefahr im Vergleich zu einem Flussabschnitt ohne Wehr erhöht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weinschenk
i.A. des Landesvorstandes
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