2. Juni 2017

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 393, Dresden-Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße – Campus Süd

Von: BUND Sachsen

Sehr geehrte Frau Fibich,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen sowie die Beteiligung im o.g. Verfahren.

Der BUND Sachsen e.V. nimmt hiermit zu Teil b im Umweltbericht (zu berücksichtigende Belange gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB (Eingriffsregelung)) Stellung. Die folgenden Anmerkungen sind wie gewünscht nach dem Inhaltsverzeichnis des künftigen Umweltberichtes gegliedert:

Naturhaushalt und Landschaftsbild

Pflanzen und Tiere: Es wurde ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass insbesondere der Wendehals, die Feldlerche und häufige Singvogelarten durch die Bebauung betroffen sein werden. Insbesondere für den südlichen Teil (Südpark) im Plangebiet sollten daher konkrete Maßnahmen für den Zeitraum während der Baumaßnahmen an der Nöthnitzer Straße getroffen werden, um nicht durch Baufahrzeugbetrieb und entstehende Halden oder Baumateriellagerstätten die genannten Arten zu verdrängen bzw. deren Habitate (Altbaumbestände und Freiflächen in und um den Südpark) zu zerstören.

 

Der Umweltbericht darf sich nicht nur um den Erhalt der derzeitig vorhandenen Arten beschränken. Vielmehr sollten die Arten berücksichtigt werden, welche im Plangebiet potentiell vorkommen können, nachdem geeignete Nahrungs- und Habitatmöglichkeiten geschaffen wurden. Durch die angrenzenden Kleingärten und den Südpark ist ohnehin mit einer größeren Artenvielfalt ausreichend mobiler Arten (z.B. Insekten, Vögel, Eichhörnchen, Mäuse und Füchse) zu rechnen. Viele dieser Arten begünstigen das Wohlbefinden der Studenten und somit deren Leistungen, was wiederum das Hauptanliegen der TU Dresden ist.

Biologische Vielfalt: Im Zuge von Kompensationsmaßnahmen und der angestrebten Durchgrünung des Gebiets, sollten zur Steigerung der biologischen Vielfalt insbesondere blühende Stauden/Sträucher/Bäume gepflanzt werden, welche im besonderen Maße von Bienen und anderen Insekten als Nahrungsquelle genutzt werden können. Dies führt automatisch zu einem vielfältigen Vogelbestand, welcher wiederum passende Habitate benötigt. Daher müssen Altbäume (Höhlenbäume) belassen und ggf. zusätzliche Nistmöglichkeiten geschaffen werden. Zur Förderung der Bodenlebewesen sollten ausreichend Rasenflächen gewährleistet sein, welche nicht übermäßig häufig gemäht werden. Des Weiteren können Natursteinmauern und weitere Maßnahmen Ersatzhabitate bilden. Alle Möglichkeiten müssen ausreichend im Umweltbericht geprüft werden.

Boden: Neubau heißt Versiegelung, dadurch wird Pflanzen die Lebensgrundlage „Boden“ genommen und wertvolles Regenwasser in die Kanalisation, statt in die Erde geleitet. Daher sollte im Plangebiet so oft wie möglich unversiegelter Boden mit Muttererde mit Belassen der Anbindung an tiefere Bodenschichten gesichert werden. Eine starke Verdichtung der Böden sollte durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

Wasser: Hauptproblem ist der Regenwasserabfluss. Sämtliche neugebauten Dächer müssen daher über ausreichend Extensivbegrünung verfügen. Auch müssen beim Bau von Wegen und Plätzen im Plangebiet die Gefälle bedacht und Regenwasser möglichst in die Böden, statt die Kanalisation geleitet werden, ohne diese bei Starkregenereignissen übermäßig zu vernässen.

Luft und Klima Im Plangebiet gibt es verschiedene Bereiche, welche besonders den Verkehrsbedingten Luftschadstoffen ausgesetzt sind. Die Ergebnisse dazu werden bei der Erstellung des Umweltberichtes durch entsprechende Gutachten vorliegen und müssen im Bericht eingearbeitet werden.

Landschaft und Landschaftsbild: Es handelt sich um ein stark bebautes innerstädtisches Gebiet, welches viele historische Gebäude und Bepflanzungen aufweist. Dieses Bild sollte gefördert und weitergeführt werden.

 

Mensch und seine Gesundheit

Immissionsschutz: Eine Verbesserung des ÖPNV, am Rande gelagerte PKW Stellplätze und Radwege sind der Grundstein für eine geringere Schadstoffimmission innerhalb des Campus. Die Platzierung und Organisation eines Netzes aktiver Luftfilter (Mooswände) muss zwingend geprüft und entsprechende Empfehlungen im Umweltbericht gegeben werden.

Bodenverunreinigung: Es ist darauf zu achten, dass durch den Baubetrieb die Böden des angrenzenden Südparks nicht mit Schadstoffen kontaminiert werden. Entsprechende Regelungen müssen sich im Umweltbericht wiederfinden.

Hochwasservorsorge: Das Plangebiet wird hinsichtlich des Klimawandels künftig mit Starkregenereignissen rechnen müssen. Diesbezüglich müssen auch bei Neubauten geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Passende Studien dazu wurden in der Vergangenheit durchgeführt und sollten bei der Erstellung der Maßnahmen berücksichtigt werden.

Klimatische Belastung: Relevant sind in erster Linie Hitzebelastungen während der Sommermonate. Diese können nur durch ein Zusammenspiel zwischen ausreichend Beschattung (Gebäude und Bäume) und ausreichend Durchlüftung (Kaltluft) des Plangebietes erreicht werden. Weiterhin müssen bei Wegen und Fassaden geeignete Materialfarben (Albedo) gewählt werden.

Erholung: Die Erkenntnisse der Luftschadstoff und Lärmgutachten müssen im Bebauungsplan adäquat berücksichtigt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden (intensive Begrünung, siehe „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“)

Abfälle und Abwässer: Neu angelegte Stellplätze bzw. das Parkhaus müssen die bauliche Möglichkeit beinhalten mit Kraftstoffen und Feinstaub belastete Regenwässer abzufangen. Sonstige Anlagen zur Sammlung und Trennung von Abfällen, inkl. Aschenbecher müssen in angemessener Anzahl vorhanden sein.

 

Kultur und sonstige Sachgüter

Klimawandel

Maßnahmen gegen den voranschreitenden Klimawandel sind in erster Linie durch günstige ÖPNV Verbindungen, nachhaltiges Bauen und im Rahmen der baulichen Umsetzung des geplanten Parkhauses. Dieses sollte geeignete Maßnahmen enthalten, das höhere Abgasaufkommen im Parkhaus nicht einfach nur an die Außenwelt abzuführen, sondern durch z.B. Fassadenbegrünung, zu filtern.

Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: Es muss die Art und Menge der Durchgrünung des gesamten Plangebiets intensiv geprüft werden. So sollten einerseits Schattenspendende Baumarten in einem sinnvollen Abstand gepflanzt werde, jedoch auch Arten, die mit einer größeren Luftschadstoffbelastung, Hitze- und Trockenstress zurechtkommen. Weiterhin sollten Fassaden- und Dachbegrünungen festgesetzt werden, um negativen Strahlungswirkungen der Sonne für die Passanten aber auch für die Fassaden der Gebäude entgegenzuwirken. Aufgrund dichterer Bebauung kann die Kaltluftzufuhr gebremst werden oder Kanaleffekte zwischen Gebäuden entstehen, welche bei stärkeren Windgeschwindigkeiten welches ein Gefahrenpotenzial für die Schluchten durchgehende Passanten darstellen kann. Diesbezüglich müssen im Vorfeld Überlegungen und ggf. Berechnungen durchgeführt werden.

 

Wir bitten weiterhin in das Planverfahren eingebunden zu werden und freuen uns auf den ausgearbeiteten Umweltbericht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve

Landesgeschäftsführer

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