BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


9. Juli 2014

Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung von den Schutzgebietsvorschriften des LSG „Osterzgebirge“ Vorhaben: Gesamtsanierung des Lochmühlenanwesens und Umnutzung der leerstehenden Gebäude

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung:

Der Befreiung wird zugestimmt. Begründung:

Es handelt sich vorliegend um einen historischen, seit 4 Jahren wieder bewohnten Gebäudestandort innerhalb des LSG, welcher im Wesentlichen innerhalb der vorhandenen, teilweise verfallenden Gebäude-/Nebengebäude-/Nebenanlagen-Substanz umgenutzt werden soll. Durch das Vorhaben werden keine artenschutzrelevanten Tatbestände ausgelöst. Die geplante Neuversiegelung soll durch Entsiegelungsmaßnahmen am Standort vollständig ausgeglichen werden, zusätzlich sind weitere biotopverbessernde Maßnahmen im direkten Umfeld vorgesehen. Dem Befreiungsantrag ist daher zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Weinschenk

i.A. des Landesvorstandes

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/30/artikel/stellungnahme-zum-antrag-auf-befreiung-von-den-schutzgebietsvorschriften-des-lsg-osterzgebirge/