BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


9. Juli 2014

Stellungnahme zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof“ in Aue, Erzgebirgskreis

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung:

Aus den bisher uns vorliegenden Erkenntnissen kann abgeleitet werden, dass der geplante Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB hat, so dass – bei Einhaltung der sonstigen Voraussetzungen nach § 13 a BauGB – aus unserer Sicht das beschleunigte Verfahren angewandt werden kann.

Begründung:

Der geplante Bebauungsplan umfasst ausschließlich brachliegende Bahnbetriebsflächen (Gleise, Bahngebäude, Verladeanlagen, Nebenanlagen) in der Innenstadt von Aue, wobei der größte Teil des Plangebietes bereits versiegelt/teilversiegelt ist. Es ist eine gewerbliche Nachnutzung (Industriegebiet) vorgesehen. Teilflächen des Planumgriffs sind aufgrund ihrer früheren Nutzung (Uranerzverladung) aktuell noch radioaktiv kontaminiert, sollen jedoch im Vorfeld der Umnutzung umfassend saniert werden. Es werden keine besonders geschützten Biotope sowie Schutzgebiete nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz berührt.

Da das Vorhaben im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung im Zusammenhang mit einer städtebaulich verträglichen Revitalisierung realisiert werden soll, kann dem beschleunigten Verfahren zugestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Weinschenk

i.A. des Landesvorstandes

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/30/artikel/stellungnahme-zum-bebauungsplan-gewerbegebiet-am-bahnhof-in-aue-erzgebirgskreis/