24. Juni 2014
Stellungnahme zur Ausgliederung der Rahmenbetriebsplanfläche der SKR Sand-Kies-Recycling GmbH aus dem LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“ im Gebiet der Stadt Großenhain
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung:
Dem Ausgliederungsantrag wird zugestimmt.
Begründung:
Am Standort Strauch wird seit den 1970er Jahren bis heute Kiestagebau betrieben. Erst im Jahr 2000 wurde die Fläche in das LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“ eingebunden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan für den Tagebau liegt uns nicht vor. Aus den ausgereichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass offenbar von Anfang an eine Wiederverfüllung des Tagebaus angestrebt wurde, so dass die Fläche letztlich aufgeforstet und der Umgebung angepasst werden soll. Außer nicht näher beschriebenen Sukzessionsbereichen ist kein spezieller Erhalt von Abbauflächen mit Biotopcharakter (z.B. Böschungen offener Kiessandbereiche) vorgesehen. Die Wiederverfüllung soll mit unbelastet bis mäßig belasteten Fremdmassen erfolgen (Deponiebetrieb).
Aus unserer Sicht ist nicht ersichtlich, warum und unter welchen konkreten Voraussetzungen die Betriebsfläche überhaupt Bestandteil des LSG wurde, da sie bereits damals nicht den Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung gemäß § 26 BNatSchG hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft genügte. Um die Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts am Standort zu gewährleisten, ist vom Gesetzgeber ein Rahmenbetriebsplan mit Rekultivierungszielen vorgeschrieben. Eine Unterschutzstellung als LSG-Fläche ist daher ebenfalls nicht erforderlich. Der Antrag ist daher zu befürworten.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weinschenk
i. A. des Landesvorstandes
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