Stellungnahme zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der B 173 Ortslage Oberschöna“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung.
Dem Vorhaben wird bei Beachtung nachfolgender Hinweise zugestimmt.
Begründung:
Es handelt sich um einen Bereich mit zentraler Lage in der Ortslage Oberschöna, außerhalb von geschützten Biotopen sowie des Überschwemmungsgebietes der Striegis. Folgende Hinweise für die Bebauung werden gegeben:
Der Feldgehölzbestand nördlich und östlich ist aus Landschaftsbildgründen zu erhalten (INVEKOS-Landschaftselement).
Das Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern. Dafür sind Regenwassertanks nicht ausreichend (Überlaufen bei Starkniederschlägen). Es sind entsprechende Versickerungseinrichtungen (Rigolen vorzusehen). Begründet wird dies damit, dass Versiegelungen und die zentrale Ableitung des entsprechenden Niederschlagswasser in die Striegis deren erhebliche Hochwassergefahr verschärfen.
Es ist nachzuweisen, dass die bereits erfolgten Entsiegelungsmaßnahmen der Gemeinde Oberschöna (Abbruch alte Kläranlagen) als Kompensationsmaßnahmen für den vorliegenden Eingriff dauerhaft und nachweisbar gebunden sind (keine Neubebauung auf dem Standort, keine Anrechnung für einen weiteren Eingriff).