29. April 2014
Stellungnahme zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbaufläche Auststraße Krostitz“ nach §34 Abs. 4 Satz.1 Nr. 3 Bau GB
Sehr geehrter Herr Frauendorf,
wir bedanken uns für die Zustellung des obengenannten Entwurfs als Träger öffentlicher Belange und teilen Ihnen unsere Stellungnahme diesbezüglich mit.
Da das Gebiet bereits erschlossen ist, sich die Wohnbauvorhaben in das bestehende Wohngebiet gut einfügen lassen, sehen wir keinen Grund diese Planung zu versagen.
Aus der Sicht des Umweltschutzes sollte die Neuversiegelung durch das Anlegen von naturnahen Gärten mit artenreichem Grünland, heimischen Sträuchern und Wildstauden um die Wohnbebauungen gewährleistet werden.
Das Vorbild Natur zählt hier deshalb ganz besonders, in dem das Düngen und Spritzen mit chemischen Mitteln in dieser funktionierenden Lebensgemeinschaft um der Vielfalt willen, absolut unzulässig ist.
Da die Vorhabensfläche sich eingebettet zwischen den vorhandenen, strukturierten Ortsrändern mit älteren Sträuchern und Bäumen, sowie einer vorhandenen Feldhecke sich befindet und auch die 5 Großbäume (Robinien) erhalten bleiben sollen, stehen wir der Ergänzungssatzung „Wohnbaufläche Auststraße“ aus oben genannten Gründen, positiv gegenüber und unterstützen diese wohlwollend zur Verbesserung des ländlichen Raumes und der Ansiedlung junger Familien.
Wir wünschen dem geplanten Vorhaben ein gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Einsiedel
Bevollmächtigter zur Außenvertretung des BUND LV Sachsen
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