19. März 2014

Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Flöha

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung.

Dem Vorhaben wird aus Gründen des Eingriffs-Ausgleichs aktuell noch nicht zugestimmt.

Begründung:

Ziel der Planung war, einen geeigneten hochwassersicheren Standort für die Errichtung des neuen Feuerwehrdepots Falkenau zu finden und die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Die gewählte Fläche am Rand von Falkenau umfasst einen als Fest- und Spielplatz gestalteten Schotterrasen-/Grünlandbereich. Die Details der Planung sind dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Feuerwehr Falkenau“ des Architekten für Stadtplanung Dierk Schülke zu entnehmen.

Der Standortortwahl wird aus Gründen der Eingriffsminimierung zugestimmt.

Da der vorliegende, wenig ins Detail gehende Umweltbericht auf den Umweltbericht des B-Planes Nr. 15 „aufsattelt“, wird zur Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens auf diesen zurück gegriffen. Darin kann der Feststellung, dass aufgrund der anthropogen überformten Ausgangsbedingungen des Standortes die Errichtung eines Gebäudes nicht als Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt betrachtet wird, nicht zugestimmt werden.

Für uns bleibt im Gegensatz zu den Vorstellungen der Planverfasser die dauerhafte Versiegelung eines bisher unversiegelten Bodens immer noch ein Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt, welcher zu bilanzieren, zu bewerten und auszugleichen ist. Dass es sich um einen derartigen Eingriff handelt, wird i.Ü. auch durch die Notwendigkeit eines Kanalanschlusses für anfallendes Regenwasser belegt. Bisher jedenfalls konnte das Niederschlagswasser vor Ort schadlos versickern.

Es erschließt sich daher nicht, wieso vor Ort allein durch die Umfeldgestaltung des Feuerwehrdepots (Schotterraseneinfahrt, schotterrasenähnliches Grünland sowie einige Gehölzpflanzungen), welche sowohl im Bodenaufbau als auch der Nutzung dem Ist-Zustand ziemlich nahe kommt, ein Kompensationsüberschuss von 5.150 Punkten entstehen kann (siehe Umweltbericht B-Plan „Feuerwehr“, Seite 44). Obwohl ein neues, 660 m² großes Gebäude gebaut werden soll. Da nützt es auch nicht, wenn gleichsam im Nachgang der eigentlich als „nachrangig“ bezeichnete Versiegelungseingriff doch wieder als solcher wertpunktmäßig berechnet und „großzügigerweise“ wieder von der Bilanzsumme abgezogen wird.

Leider lassen sich die Fragen der Bilanzierung nach Durchsicht der ausgereichten Unterlagen nicht beantworten, da die entsprechende Anlage zum B-Plan „Feuerwehr“ fehlt.

Aus unserer Sicht ist die Neuversiegelung von 660 m² grundsätzlich durch Entsiegelungen im Umfang von 660 m² auszugleichen. Derartige Entsiegelungen sind am alten Feuerdepot möglich und entsprechend zu bilanzieren. Darüber hinaus geplante Entsiegelungen können als Kompensationsüberschuss dem Ökofond der Stadt Flöha zugerechnet werden.

Das anthropogen gestaltete und genutzte Umfeld im Plangebiet bleibt als solches im Wesentlichen erhalten (Bilanz 0). Lediglich die geplante Gehölzpflanzung trägt zu einer ökologischen Aufwertung gegenüber dem Ist-Zustand bei und kann entsprechend bilanziert werden.

Wir gehen davon aus, dass die Errichtung des Festplatzes in Form einer Schotterrasenfläche auf vormals vorhandenem mesophilem Grünland bereits ein Eingriff war, der niemals ausgeglichen wurde. Deshalb fordern wir, diesen fehlenden Ausgleich aus dem Kompensationsüberschuss zu begleichen.

Wir bitten um entsprechende Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Problematik und weitere Beteiligung im Verfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Petra Weinschenk

i.A. des Landesvorstandes

 

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