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4. März 2014
Stellungnahme zur Ergänzungssatzung „Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ im Bereich „Forstweg“ der Stadt Großschirma, OT Großvoigtsberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Anmerkung:
Damit die geplante Obstwiese (Maßnahme A 1) ihre dem Bilanzwert von 22 entsprechende ökologische Wirkung am Waldrand erreichen kann, ist diese nicht einzufrieden (wir gehen davon aus, dass dies auch nicht beabsichtigt war – siehe Schutz durch Drahthosen). Die darin zur Pflanzung vorgesehene Schlehe (Prunus spinosa) in Hochstamm-Form ist uns nicht bekannt. Möglicherweise handelt es sich um eine veredelte Form der Großfrüchtigen Schlehe, welche jedoch sehr wärmebedürftig ist. Es wird empfohlen, statt dessen Wild-Apfel (Hochstamm) zu pflanzen und die Schlehe als Strauch in die Maßnahme A 2 zu integrieren.