Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren – „Seehaus Nordufer Hainer See“ Jugendstrafvollzug in freien Formen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung.
Der Zielabweichung wird zugestimmt.
Begründung:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Einrichtung des Jungendstrafvollzugs in freien Formen mit Modellcharakter. Die Nutzung von Bestandsimmobilien war nicht möglich. Bei der durchgeführten Variantenuntersuchung für einen Neubau wurde Variante 3 - Nordufer des Hainer Sees – als Vorzugsvariante herausgestellt. Dabei wird ein Teilbereich eines Vorranggebietes Erholung (SRP Tagebau Witznitz) in Anspruch genommen.
Der Standort ist aus Naturschutzaspekten unproblematisch. Es werden weder Schutzgebiete, besonders geschützte Biotope noch Wald in Anspruch genommen. Aufgrund der Einstufung des Gebietes als Vorranggebiet Erholung ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Bebauung von vornherein nicht ausgeschlossen war. Aus diesem Grund ist der Zielabweichung aus unserer Sicht zustimmen.
Da auf der derzeitigen Planungsebene die Problematik des Eingriffs-Ausgleichs noch nicht behandelt und damit die naturschutzfachliche Genehmigungsfähigkeit noch nicht bewertet werden kann, bitten wir um weitere Beteiligung im anschließenden Bebauungsplanverfahren.