17. Januar 2014

Stellungnahme zur Genehmigungsplanung B156 Anbau Radweg Sabroth nach Bluno


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts zu o. g. Vorhaben.


Zu dem Vorhaben nehmen wir wie folgt Stellung:

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass der BUND dem Vorhaben unter Auflagen zustimmt.


Der BUND begrüßt, dass mit dem Bau des Radwegabschnittes für Radfahrer die Möglichkeit geschaffen wird, sicherer und unfallfreier zwischen den Gemeinden Bluno und Sabroth zu verkehren. Radfahren ist die umweltfreundlichste Fortbewegung neben dem Zu-Fuß-Gehen, einer Förderung dieses Verkehrsmittels stehen wir deshalb positiv gegenüber, ist doch mit der Anlage des Radweges ein Anreiz geschaffen, dass sich ein Teil des Verkehrsgeschehens zwischen den beiden Orten vom Kraftfahrzeug- auf den Radverkehr verlagert.


Weniger positiv bewerten wir, dass der Radweg letztlich nicht durchgehend die beiden Orte verbindet, verkehrlich also „Stückwerk“ bleibt und damit sein positiver Nutzen für die Verkehrsverlagerung eingeschränkt und das Gefährdungspotenzial für Radfahrer vor und nach dem Radwegabschnitt weiter bestehen bleibt. Einseitig geführte Radwege bieten in dieser Hinsicht ohnehin ein höheres Gefährdungspotenzial auf Grund der immer wieder notwendigen Querungen der (in diesem Fall Bundes-)Straße, um auf die „richtige“ Fahrbahnseite zu kommen.

Nicht ganz deutlich geworden ist uns, wie die Anbindung an das touristische Radwegenetz der Region erfolgt und in welcher Weise der Radweg für den touristischen Radverkehr von Bedeutung ist, mithin ein umweltschonender Tourismus gefördert wird (Unterlage 1 Erläuterungsbericht, Punkt 2.6, S. 7). Das Anziehen größerer Touristenströme kann erhebliche negative Umweltauswirkungen haben, was bisher in den Planunterlagen nicht betrachtet wird. Die Planung ist hier zu konkretisieren.


Die in den Planunterlagen wegen bestehender Beeinträchtigungen der Natur durch die bestehende Bundesstraße betonte hohe Vorbelastung von Flora und Fauna darf nicht dazu führen, dass die „Zerschneidungsschneise“ unbesehen erweitert wird, die Dauer der Querung der Verkehrsschneise für Tiere also zunimmt. Damit dürfte für einige Arten das Kollisionsrisiko steigen, hier sind weitere Vermeidungsmaßnahmen zu prüfen. Allein der zurückgezogene Waldrand mit einem geringeren Kollisionsrisiko bei den Fledermäusen ist insoweit unzureichend. Verstöße gegen das Tötungsverbot sind deshalb nicht auszuschließen. Dies wird in den Unterlagen nicht hinreichend pessimal betrachtet.

Wir fordern, für die Beeinträchtigung des Lebensraumes der Zauneidechse an, deren Lebensraum weiter südlich zurückgedrängt wird, indem erneut die einstige flächenhafte Besiedlung eingeschränkt wird, konsequent Vermeidungsmaßnahmen bzw. Optimierungen des Trassenverlaufs zu prüfen. Die Realisierung der in der Unterlage 19 Umweltfachliche Untersuchung, S. 45 empfohlenen Individuenschutzmaßnahmen sind verbindlich durch Nebenbestimmung zu regeln und weitergehende Maßnahmen zu prüfen, um den Bestand der Zauneidechse nicht weiter zu gefährden.


Als kritisch sehen wir den zu erwartenden Verlust von 880 m² an Waldbestand an, wenn wir auch positiv vermerken, dass offenbar u. a. deshalb die südliche Trassierungsvariante gewählt wurde, um Eingriffe in den Bestandswald und insbesondere das Abholzen älterer und größerer Bäume zu vermeiden.


Letztlich gilt anzumerken, dass mit einem asphaltierten Radweg der Boden vollständig versiegelt wird. Hiermit wird die gravierendste Form der Bodennutzung gewählt – unter Naturschutzgesichtspunkten wäre hier auch unter Berücksichtigung des hiermit verbundenen höheren Pflegeaufwandes die Wahl einer wassergebundenen Decke vorzuziehen.


Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. David Greve

Landesgeschäftsführer

 

 

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