BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


21. Januar 2014

Stellungnahme zur Ländlichen Neuordnung Trebanitz (Ostrau) - Anhörungstermin zur 3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren. Da kein Vertreter unseres Verbandes am Anhörungstermin am 27.01.2014 teilnehmen kann, möchten wir uns entschuldigen und geben hiermit unsere Stellungnahme zum Anhörungstermin schriftlich ab.


Die Verfahrensinhalte sind aus unserer Sicht unzureichend, insbesondere werden keine Vorkehrungen für einen flächenhaften und vorbeugenden Hochwasserschutz getroffen.


Begründung:


Gemäß § 1 FlurBG kann ländlicher Grundbesitz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden.


Neben der Neuordnung der Grundstücke sowie des Wegenetzes sollen Flurneuordnungsmaßnahmen auch der Sicherung und Verbesserung der ökologischen Gesamtverhältnisse im jeweiligen Gebiet dienen. Zu den Aufgaben, die i.d.R. nur durch die Neuordnung von Grund und Boden umgesetzt werden können, gehören insbesondere auch Maßnahmen des Erosions- und Hochwasserschutzes.

Das Verfahrensgebiet Trebanitz umfasst einen Teil des Einzugsgebietes der Jahna, welches Bestandteil des im Jahre 2005 erstellten Hochwasserschutzkonzeptes (HWSK) für die "Jahna" ist. Dem Erläuterungsbericht zum HWSK sind für den Bereich der Gemeinde Ostrau folgende Feststellungen zu entnehmen1:


Böden aus Löß mit einem hohen Anteil an Schluff bzw. Feinsand, wie sie im Einzugsgebiet der Jahna vorkommen, gelten als besonders erosionsgefährdet. Infolge von Starkniederschlägen stellt sich im Einzugsgebiet der Jahna Oberflächenerosion mit Abtransport von Lößbodenmaterial in das Gewässer ein. In Bereichen mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten lagern sich diese zusammen mit dem geringen Anteil von Flussbettmaterial ab, das in Bereichen mit hohen Fließgeschwindigkeiten im Gewässerbett erodiert wird. Diese charakteristischen Erscheinungen zur Sedimentation treten im Mittellauf und vor allem im Unterlauf der Jahna auf. Vor allem im Mittellauf bis zur Mündung in die Elbe sind bereits seit vielen Jahren regelmäßig Sedimentberäumungen notwendig.


Das Gesamteinzugsgebiet der Jahna ist infolge seiner orographischen Verhältnisse und der intensiven landwirtschaftlichen Bodennutzung durch zwei grundlegende Phänomene gekennzeichnet:

  1. Intensiver langfristiger Bodenabtrag infolge von Starkregenereignissen und Sedimenteintrag in die Vorfluter.

  2. Starke Hangwasserzutritte aus den Außenbereichen in die Talaue der Jahna, die sich in Abhängigkeit von der Niederschlagsintensität entwickeln.

Diese beiden Erscheinungen sind stark ausgeprägt. Die starke Aufsedimentierung im Gewässer stellt schon immer einen wesentlichen Aspekt in der Gewässerbewirtschaftung dar und wirkt sich negativ auf das hydraulische Abflussvermögen aus. Bei Starkregenereignissen und bereits bei kleineren Hochwasserereignissen stellen die Hangwasserzutritte und die damit verbundenen Überschwemmungen in den Ortslagen (z. B. Mochau) ein permanentes Problem dar.


Laut Agroview sind die großflächigen, kaum gegliederten und unstrukturierten Ackerflächen östlich der B 169 im Verfahrensgebiet Trebanitz vollständig von Wassererosion betroffen. Das Luftbild offenbart auf den Landwirtschaftsflächen zahlreiche Wassererosionsrinnen, welche in den Tiefpunkten des Geländes verlaufen. Die weitgehend ausgeräumten Landwirtschaftsflächen tragen somit zu einem ungehinderten und beschleunigten Niederschlagsabfluss nach Norden und Osten bei und verschärfen somit die Hochwassergefährdung der Kleinen und Großen Jahna.


Im Hochwasserschutzkonzept „Jahna“ wurden deshalb Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgeschlagen, welche die bereits vorhandenen Wasserspeicher entlang der Jahna entlasten und dem Bodenabtrag wirksam begegnen sollen. Zu den Maßnahmen, welche eine Neuordnung des Bodens bedingen, gehören die dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland (mindestens in den Abflussschneisen), die Erhöhung des Flurgehölzanteils und die Anlage linearer Gehölzstrukturen. Dieses Maßnahmekonzept ist für eine dauerhafte Wirksamkeit des Hochwasserschutzes durch den Rückbau von Drainagen und die Renaturierung von Quellgebieten in der Feldflur sowie Entsiegelungsmaßnahmen zu ergänzen.

Zusätzliche Versiegelungen im bisher unversiegelten Außenbereich sind für den Wasserrückhalt schädlich.


Im vorliegenden Flurneuordnungsverfahren werden bis auf wenige lineare und schmale (3 m breite) Bepflanzungen entlang von Wegen (Verkehrsbegleitgrün) keine hochwasserabflussbremsenden Gehölzanlagen oder Grünsenken geplant. Entsiegelungen beschränken sich auf den Rückbau von landwirtschaftlicher Bausubstanz am Ortsrand von 1.395 m² und den Rückbau eines teilversiegelten Weges auf 375 m². Im Gegenzug werden 1.600 m² Acker neu versiegelt, 6.000 m² Acker und 500 m² Grünland teilversiegelt und 3.900 m² bisher nur teilversiegelte Wege in vollversiegelte Wege umgewandelt.


Aus Sicht der Wasserbilanz ist der Ausgleich nicht ausreichend, die zusätzlich entstandenen Hochwassergefährdungen durch neue Versiegelungen zu kompensieren, geschweige denn einen nachhaltig positiven Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz in der Region zu leisten.


Lediglich die Maßnahmen 517 01-1 und 518 01-3 tragen effektiv zur Verbesserung des Wasserhaushalts bei. Alle anderen Maßnahmen verbessern die Wasserbilanz nicht. Durch die Neuversiegelung von Feldwegen und die begleitende Anlage von Entwässerungsgräben wird das anfallende Niederschlagswasser sogar noch schneller Richtung Vorfluter abgeführt, als es aktuell der Fall ist.


In diesem Zusammenhang ist anzufragen, wieso das Absetzbecken Trebanitz entfällt. Den Unterlagen ist dazu keine Information zu entnehmen.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Chancen des Flurneuordnungsverfahrens - insbesondere zur Umsetzung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in der Fläche - nicht genutzt wurden. Dies ist umso bedauerlicher, da die großflächig erosionsgefährdeten Landwirtschaftsflächen durch den unwiederbringlichen Wegfall katastermäßig eingetragener Wege, die auch als Abflussbremse dienen und Chancen für begleitende Gehölzstrukturen bieten könnten, in Zukunft noch strukturloser sein werden. Durch das Verfahren verringern sich die eigentumsrechtlichen Möglichkeiten für die Etablierung landschaftsstrukturierender ökologische Ausgleichsflächen in der Feldflur künftig weiter. Das ändern auch die bisher festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nicht.


Mit freundlichen Grüßen


Petra Weinschenk

i.A. des Vorstandes


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/38/artikel/stellungnahme-zur-laendlichen-neuordnung-trebanitz-gemeinde-ostrau-anhoerungstermin-zur-3-aenderu/