13. November 2013
Stellungnahme zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Flöha an der Flöha und an der Zschopau
Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG
betrifft Teilabschnitte (TA) 5 und 6: Maßnahmen M230 und 540 – 590B im Bereich zwischen Deich Pommselwiese an der Flöha und dem Mündungsbereich an der Zschopau
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nehmen wie folgt Stellung.
Das Vorhaben wird weiterhin in der ausgereichten Form abgelehnt.
Begründung:
Wir beziehen uns auf unsere grundlegende Stellungnahme vom 18.02.2013. Die in der Stellungnahme angesprochenen Sachverhalte wie
ungelöste Problematik der Verschlechterung des ökologischen Gewässerzustandes der Flöha, damit Nicht-Erreichen des guten Zustandes nach WRRL in absehbarer Zeit durch ausschließlich technische Verbaumaßnahmen
Verschlechterung des Erhaltungszustandes des LRT 3260 und seiner charakteristischen Arten (Entwicklungsfläche) durch technischen Uferverbau
Verschlechterung der Kohärenzfunktion des FFH-Gebietes „Flöhatal“ durch großflächige Gehölzfällungen am Ufer und fehlende Ufergehölz-Neuanlagen
Beeinträchtigung des Fischotterlebensraumes durch Beseitigung des Ufergehölzbestandes, Errichtung von Barrieren und Unterbinden neuen Uferbewuchses
fehlender funktionaler Eingriffs-Ausgleich (Stichwort Ufergehölze im FFH-Gebiet– diese können u.M.n. nicht adäquat in Park-, Festplatz- und Schulhofanlagen bzw. anderweitigen Örtlichkeiten außerhalb des Uferbereichs bzw. FFH-Gebietes ersetzt werden)
werden in der 2. Tektur nicht bearbeitet. bzw. irgendeiner Weise planerisch aufgegriffen. Somit sind die von uns aufgeworfenen naturschutzfachlichen Probleme weiterhin ungelöst. Wir halten deshalb die Argumente unserer Stellungnahme vom 18.2.2013 weiter voll inhaltlich aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Heß
BUND Landesvorstand