BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


13. November 2013

Stellungnahme zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Flöha an der Flöha und an der Zschopau

 

Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG

betrifft Teilabschnitte (TA) 5 und 6: Maßnahmen M230 und 540 – 590B im Bereich zwischen Deich Pommselwiese an der Flöha und dem Mündungsbereich an der Zschopau



Sehr geehrte Damen und Herren,


wir bedanken uns für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nehmen wie folgt Stellung.


Das Vorhaben wird weiterhin in der ausgereichten Form abgelehnt.


Begründung:


Wir beziehen uns auf unsere grundlegende Stellungnahme vom 18.02.2013. Die in der Stellungnahme angesprochenen Sachverhalte wie


werden in der 2. Tektur nicht bearbeitet. bzw. irgendeiner Weise planerisch aufgegriffen. Somit sind die von uns aufgeworfenen naturschutzfachlichen Probleme weiterhin ungelöst. Wir halten deshalb die Argumente unserer Stellungnahme vom 18.2.2013 weiter voll inhaltlich aufrecht.


 

Mit freundlichen Grüßen


Franziska Heß

BUND Landesvorstand

 

 



Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/39/artikel/umsetzung-der-hochwasserschutzmassnahmen-in-floeha-an-der-floeha-und-an-der-zschopau/