17. Mai 2017

2. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“, Stadt Oelsnitz/Erzgeb.

Ihr Zeichen: doe, Ihr Schreiben vom 20.04.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ umfasst im Wesentlichen drei Änderungen – Die Ausweisung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche G 5 ö mit der Zweckbestimmung „Kletterturm“, die Ausweisung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche G 5 ö als Gewerbegebiet und das Sondergebiet „Forschung und Entwicklung“ soll in ein Gewerbegebiet geändert werden.

Für die Errichtung eines Kletterturms auf einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche G 5 ö ist die Fällung von zwei Eichen laut der Stadt Oelsnitz unvermeidbar (Telefonat vom 06.05.2017 zwischen der igc und dem Bauamt, Frau Schmiedeck). Trotz der Tatsache, dass es sich um zwei Bäume jungen Alters mit geringem Kronenumfang handelt, bedeutet die Fällung einen Funktionsverlust für den Naturhaushalt und somit eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Aus diesem Grund muss eine Kompensation unbedingt stattfinden. Der BUND befürwortet die im Umweltbericht vorgeschlagenen Maßnahmen der Neupflanzung von vier Einzelbäumen. Des Weiteren sind der Erhalt von zwei weiteren Gehölzen (eine Stiel-Eiche und eine mehrstämmige Sal-Weide) und die Umsetzung von zwei neu gepflanzten niedrigwüchsigen Kiefern geplant.

Durch die Ausweisung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche G 5 ö als Gewerbegebiet kommt es zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung. Somit gehen die Boden- sowie Biotop- und Habitatfunktionen verloren. Auch hier werden bereits im Umweltbericht entsprechende Kompensationsmaßnahmen (Eingrünung im innerstädtischen Bereich) vorgeschlagen. Drei junge, auf der Fläche befindliche Rotahorn sollen erhalten bleiben.

Im Zuge der Umwidmung der Sondergebietsfläche „Forschung und Entwicklung“ zur Gewerbegebietsfläche sind laut Umweltbericht keine Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten.

Unter folgenden Voraussetzungen stimmt der BUND dem Vorhaben zu:

  1. Die Fällung der beiden Eichen wird durch die Neupflanzung von vier Einzelbäumen kompensiert.
  2. Die restlichen Gehölze werden erhalten bzw. umgesetzt.
  3. Die Flächenversiegelung wird durch eine Eingrünung im innerstädtischen Bereich kompensiert.
  4. Die im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen werden vollständig umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Vivien Leonhardt

BUND LV Sachsen e.V.

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