Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 75.3 „Friedhofstraße“ – 1. Änderung
Ihr Schreiben vom 06.04.2017
Ihr Zeichen: 61.61.02-ze
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG i.V.m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Sofern die angegebenen Ausgleichsmaßnahmen (Neuanpflanzungen) vorgenommen werden und deren Durchführung kontrolliert wird, der Erhalt des Höhlenbaumes gesichert wird und die notwendigen Fällungen außerhalb der Brutzeit erfolgen, bestehen von unserer Seite aus keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes.