BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


15. Mai 2017

Stellungnahme zur Bundesfachplanung für das Vorhaben Nr. 5 - SuedOstLink (Wolmirstedt - Isar), Abschnitt A

Ihr Zeichen: 6.07.00.02/5-2-1/6.0 T/V 27

Ihr Schreiben vom 19.04.2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und für die Übermittlung der Planunterlagen und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Der BUND Landesverband Sachsen e. V. lehnt die Planung für das Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstadt - Isar) - Raum Naumburg - Eisenberg (SuedOstLink) ab.

Begründung:

Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH hat bei der BNetzA einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG gestellt. Der BUND Sachsen lehnt die Planung für dieses Vorhaben (SuedOstLink) ab, da hiermit der Grundstein für eine zukünftige (weitere) zentralistische Energieversorgung gelegt wird, die der Forderung unsererseits nach einem dezentralen Energieversorgungssystem widerspricht. Gegenstand des Verfahrens soll die Trassenkorridorfindung für die Leitung sein, über das „Ob“ der Leitung soll im Rahmen der Bundesfachplanung nicht mehr diskutiert werden. Der BUND Sachsen verweist hier auf die Stellungnahme seines Bundesverbands zum Netzentwicklungsplan, bei dessen Erlass die Einwendungen unberücksichtigt geblieben sind (Stellungnahme des BUND Bundesverbandes zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2013, abrufbar unter: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/stromnetze/131112_bund_klima__umweltbericht_stellungnahme.pdf). Dementsprechend fordern wir weiterhin eine Diskussion über den Bedarf an dieser Höchstspannungsleitung quer durch Deutschland. Dies ist vor allem im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung und der dort vorzunehmenden Alternativenprüfung durch den Vorhabenträger zu untersuchen. Im Rahmen der Alternativenprüfung ist für das Vorhaben sowohl eine sog. Null-Variante zu prüfen, als auch eine Alternative in Form einer dezentralen Energieversorgung in Bayern, wo der Strom letztendlich gebraucht wird bzw. verbraucht werden soll. Diese Alternativenprüfung wird durch die Wertung des Gesetzgebers, dass die Höchstspannungsleitung benötigt wird, nicht ersetzt oder wird gar unnötig. Insofern darf sich die Alternativenprüfung nicht nur auf verschiedene Trassenkorridore beschränken.

Der Freistaat Sachsen wird durch den SuedOstLink im Abschnitt A nicht gekreuzt. Zu dem Abschnitt C des SuedOstLink, wo eine direkte Inanspruchnahme des Freistaats Sachsen beabsichtigt ist, werden wir uns gesondert mittels einer Stellungnahme äußern. Da im Abschnitt A der Alternativtrassenkorridor an der Grenze des Landes Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen verläuft, sehen wir unsere Belange beeinträchtigt und geben nachfolgend Hinweise zum Untersuchungsrahmen und zu beachtenden Belangen im Rahmen des weiteren Verfahrens der Bundesfachplanung.

Der Alternativkorridor der Trasse sieht die Kreuzung der Elster-Luppe-Aue vor und betrifft damit in erster Linie den Biotopverbund. Gleichzeitig beeinträchtigt die geplante Erdverkabelung massiv das Gefüge von Boden und Wasser in diesem Auengebiet. Durch den Vorhabenträger sind Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen für das Vorhaben zu erstellen. Dabei sind sowohl die in Sachsen-Anhalt als auch die im Freistaat Sachsen Gebiete (FFH-Gebiet Leipziger Auensystem, SPA-Gebiet Leipziger Auwald) einzeln zu untersuchen. Weiterhin sollte die Kohärenz der Schutzgebiete im Rahmen der Untersuchung aufgrund der beabsichtigten Querung eine herausragende Rolle einnehmen. Dabei sind auch die Entwicklungspotentiale zu berücksichtigen, die notwendig sind, um einen guten Erhaltungszustand der Lebensraumtypen sowie der geschützten Arten herzustellen. Zu dem machen wir darauf aufmerksam, dass es dem BUND Sachsen der Nachweis mehrerer Wildkatzenindividuen im Bereich der geplanten Querung gelungen ist. Da diese prioritäre Art nach Anhang IV FFH-RL bisher nicht in den Schutzgebietssatzungen aufgenommen wurde, machen wir hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Art bei den Verträglichkeitsuntersuchungen zu betrachten ist. Die Wildkatze steht aufgrund ihrer Eigenschaft als Pionierart in engem Zusammenhang zur Biotopverbund. In diesem Zusammenhang regen wir an, den bundesweiten sowie sachsenspezifischen Wildkatzenwegeplan des BUND in die weiteren Planungen miteinzubeziehen. Auf Nachfrage können die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden.

Bundesweiter Wildkatzenwegeplan:

Vogel, B.; Mölich, T. & Klar, N. (2009): Der Wildkatzenwegeplan – Ein strategisches Instrument des Naturschutz. Naturschutz und Landschaftsplanung. Jahrgang 41 (11), S. 333-34. (http://wildkatzenwegeplan.geops.de)

 

Sachsenspezifischer Wildkatzenwegeplan:

Kunze, C.; Gaisbauer, A.; Scholz, F.; Mölich, T. (2015): Der Wildkatzenwegeplan in Sachsen: Methodische Grundlagen, Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. unveröff. Bericht., Chemnitz, 28 S. (http://www.bund-sachsen.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvsachsen/PDFs/Wildkatzenwegeplan_BUND_Sachsen_final.pdf)

Gleichzeitig sind die Pläne des staatlichen Biotopverbunds zu berücksichtigen (Stier, N.; Striese, M.; Höhn, F. & Roth M. (2015): Querungsmöglichkeiten für Wildtiere an Bundesautobahnen in Sachsen. Abschlussbericht Oktober 2015, 68 S.).

Zudem ist durch den Vorhabenträger für jedes zu querende Fließgewässer ein Fachbeitrag zur Vereinbarkeit mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erstellen. Dies betrifft aus unserer Sicht vorwiegend die Fließgewässer Luppe und Weiße Elster. Hierbei ist insbesondere der gute ökologische Zustand unter Einbeziehung der wasserabhängigen Landökosysteme (Elster-Luppe-Aue) zu beachten. Auch hier gilt es das Entwicklungspotential sowie die Wiederherstellung eines Auensystems in die Untersuchung mit einzubeziehen.  

Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.   

Ansprechpartnerin für Informationen betreffend der Biotopverbundplanung und des Wildkatzenwegeplans:

Almut Gaisbauer
Projektkoordinatorin Rettungsnetz Wildkatze
BUND Sachsen
Straße der Nationen 122
09111 Chemnitz
wildkatzensprung@bund-sachsen.de


Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/4/artikel/stellungnahme-zur-bundesfachplanung-fuer-das-vorhaben-nr-5-suedostlink-wolmirstedt-isar-absc/