28. September 2013

Stellungnahme zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren "Neuordnung des Hochwasserschutzes der Vereinigten Mulde Vorhaben 2.4, Deichrückverlegung Bennewitz – Püchau"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Planfeststellungsverfahren und nimmt in seiner Eigenschaft als anerkannte Umweltvereinigung wie folgt zum Vorhaben Stellung.


Mit dem Vorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis, es werden allerdings Überprüfungen einzelner Angaben sowie die Prüfung der Möglichkeit der Erhöhung des Wirkungsgrades der Schutzmaßnahmen durch eine Absenkung der Wahrscheinlichkeit des Bemessungshochwassers angeregt.


Das Ziel der Maßnahme und die gefundene Lösung einer Deichrückverlegung sind nachvollziehbar dargestellt und können grundsätzlich befürwortet werden, soweit ein statistisches HQ 100 mit rd. 1900 m3/sek. als Schutzziel für die ufernahen Ortslagen der Gemeinden Bennewitz, Machern, Jesewitz und Thallwitz als ausreichend erachtet wird.


Allerdings regen wir an, die Eignung des Bemessungshochwassers dahingehend zu überprüfen, ob die für die Berechnung zugrunde gelegten Wahrscheinlichkeiten noch den durch die Hochwasser 2006 und 2013 gewonnen Erkenntnissen entspricht. Die Dringlichkeit dieser Überlegung wird durch das Junihochwasser dieses Jahres verdeutlicht. Leider fanden dieses Ereignis und daraus abgeleitete Erkenntnisse und Schlussfolgerungen keinen Eingang in die Antragstellung. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Münchener Rückversicherung es für möglich hält, dass Ereignisse, wie sie in der Vergangenheit einmal in hundert Jahren auftraten, künftig zu 10-Jahres-Ereignissen werden können (vgl. hierzu Münchener Rück: Heft topics 2002). Dies zwingt zu weitergehenden Hochwasserschutzmaßnahmen. Auf den vor wenigen Tagen veröffentlichten Bericht des Weltklimarates, demzufolge in Deutschland mit mehr Starkregenereignissen zu rechnen ist, sei ergänzend verwiesen.


Die in Anlage 10 getroffenen Aussagen zu den Schwachstellen der vorhandenen Deiche wurden durch den Verlauf des Junihochwassers bestätigt, welches mit 500 m³/s von der Bundesanstalt für Gewässerkunde geringer als der HHQ 08/2002 angegeben wird. (BfG-Bericht - 1797 vom 15.8.2013) Im gleichen Bericht wird mit einer Verdopplung der Tage mit der Wetterlage „Tief Mitteleuropa“ bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber Mitte des vergangenen Jahrhunderts nach Modellierung des DWD gerechnet.

Mithin dürfte auch die Eintrittswahrscheinlich einschließlich der Wasserspiegellagen von höheren Hochwassern auch an der Mulde weiter zunehmen. Insofern wäre eine Variantenuntersuchung bezüglich der Einrichtung eines Polders ähnlich dem Bereich Löbnitz mit in Betracht zu ziehen. Neben der wie im Antrag dargestellten rücklaufenden Flutung im Bereich Groitzsch wäre auch eine aktive Scheitelbeeinflussung im Hinblick auf den Schutz von Eilenburg möglich. Auf Grund der gegebenen Geographie, Topographie und Geologie wäre es das einzige größere Gebiet vor Eilenburg, wo dies möglich wäre.


Die in der 2d – Modellierung gemachten Angaben zur Fließgeschwindigkeit im Bereich Wurzen von 3 m/s sind in Bezug auf die Geschwindigkeit nach der Einengung durch die Bahnbrücke Wurzen nicht plausibel. Der Durchfluss durch die Brücke im Juni diesen Jahres und 08/2002 waren nahezu (sichtbar) identisch, da 2002 durch Überströmen und den Deichbruch Bennewitz wesentlich mehr Wasser deichhinterlandig die Bahnstrecke „passierte“. Die Geschwindigkeit muss nach Hjulström wesentlich höher als angegeben sein, führte sie doch 2002 zum „wegschwimmen“ eines Brückenpfeilers mehr als 100 m vom eigentlichen Standort. Auch wird um Überprüfung der Angaben gebeten.


Die durch Anstau an der Bahnbrücke so beschleunigte Mulde traf im Juni wie auch 2002 mit gleichem Ergebnis (trotz Spundwand) auf den nördlich von Grubnitz quer zur Strömung verlaufenden Deich. Mit der im Antrag vorgesehenen Erhaltung des Deiches mit einem Schutzziel HQ (25) wird diese Kausalität häufiger zu beobachten sein und mithin erosionsbedingt sowie der Schwermetallproblematik geschuldet die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen mindestens erschweren. Bei der Erhaltung des Altdeiches wurde die Einbeziehung des Schusterbusches als einziger Altarm in das normale Muldeabflussregime vorgesehen, kam aber letztendlich nicht zum Tragen. Dies wäre unserer Auffassung nach aus ökologischen Gründen zu korrigieren.


Die Darstellungen zum Artenschutz und zur Eingriffsregelung sind umfassend und nachvollziehbar. Lediglich die Angaben zum Schwarzstorch treffen nur einmalig auf das Jahr 2008 zu. Mithin wäre bei Maßnahmebeginn im besagten Bereich nur eine visuelle Überprüfung empfehlenswert.


Abschließend ist zu betonen, dass der BUND Sachsen die gewählte Art der Maßnahme in der Form der Deichrückverlegung wegen der hiermit verbundenen Erweiterung der bestehenden Retentionsräume ausdrücklich begrüßt und im gemeinsamen Interesse von Mensch und Umwelt eine zügige Realisierung der Maßnahmen nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens anmahnt.



Mit freundlichen Grüßen


Franziska Heß

BUND-Notvorstand

 

 

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