7. Oktober 2013

Stellungnahme zur Neuregelung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften auf Landesebene

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die eingeräumte Möglichkeit, zum o.g. Gesetzentwurf Stellung
zu nehmen. Davon machen wir nachstehend Gebrauch, wobei wir uns auf die u.E.
wichtigsten Gesichtspunkte beschränken. Wir lehnen den Entwurf letztlich ab.

Der BUND begleitet bundesweit – und über Friends of the Earth auch darüber hinaus – seit langem die vorherrschende Landwirtschaftspolitik kritisch. Eine Zurückdrängung mineralischer Düngung sowie des Pestizideinsatzes und eine massiv gestärkte Verbreitung des Ökolandbaus sind dabei langjährige wesentliche Forderungen. Wir begründen dies mit der Naturschutzrelevanz der konventionellen Landwirtschaft, mit gesundheitlichen Bedenken bezogen auf den Menschen, mit klimapolitischen Erwägungen u.a.m. Deshalb begleiten wir das gängige Landwirtschaftsrecht,
welches der konventionellen Landwirtschaft spätestens im Vollzug – aber auch schon von der Gesetzeslage her – weitgehende Freiräume belässt, seit langem kritisch. Wir greifen im Einzelnen zum SMUL-Verordnungsentwurf folgende Punkte heraus:

  • Wir teilen bereits die Basiseinschätzung nicht, dass das europäische und deutsche und mit ihm das sächsische Pflanzenschutzrecht bereits durch ein „hohes Schutzniveau“ gekennzeichnet ist. Die Verordnungsmaterialien enthalten denn auch keine weiteren Darlegungen, um diese These zu belegen. Wenn man sich etwa die Entwicklungen bei der Biodiversität ansieht, ebenso wie ungeklärte Fragen von Gesundheitsschäden aufgrund schleichender und langfristiger Belastungen – ebenso wie schleichender Kontaminationen von Böden –, dürfte die These auch nicht zu belegen sein.
  • Die These des Verordnungsgebers vom „weitgehend“ durch das neue EU-Pflanzen- schutzrecht gehaltenen Schutzniveau evoziert überdies die von der Verordnungsbegründung nicht beantwortete Frage, an welchen Stellen der sächsische Verordnungsgeber selbst ein nicht gehaltenes Schutzniveau diagnostiziert und welche Folgen dies seines Erachtens für die Bevölkerung haben wird.
  • Es ist zwar anzuerkennen, dass das europäische und bundesdeutsche Land- wirtschaftsrecht dem sächsischen Landesgesetzgeber nur noch begrenzte Spielräume belässt. Dennoch bestehen etwa bei der konkreten Subventionsverteilung und bei der Möglichkeit der Schaffung von landnutzungsbezogenen Abgabentatbeständen durchaus potenziell wirksame Ansatzpunkte, um der konventionellen Landwirtschaft deutlichere Schranken zu ziehen. Der mit dem Verordnungsentwurf fortgeschriebene rein ordnungsrechtliche Ansatz vermag dies gerade im Landwirtschaftsrecht mit seiner Vielzahl zu regulierender Einzelvorgänge schwerlich zu leisten. Deshalb kritisieren wir, dass sich der Landesgesetzgeber auf die Fortschreibung höherrangiger Ordnungsrechtsregime zu beschränken scheint, statt sich zugleich auch weitergehenden Steuerungsmöglichkeiten auf der Landesebene zu widmen, die beispielsweise auch den Pestizideinsatz wirksam begrenzen könnten.
  • Hinsichtlich der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Einsatzoptionen für Pflanzenschutzmittel in Wäldern – selbst wenn man sie in konkreten Einzelfällen für sinnvoll erachten mag – fehlt in der Begründung eine nähere Darlegung der Notwendigkeit und im Verordnungstext eine nähere Konkretisierung der Reichweite dieser Befugnisnormen. Auch das Verhältnis zu naturschutzrechtlichen Regelungen hätte klarer geregelt werden können.
  • Die landesgesetzliche Konkretisierung hinsichtlich der Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, ist aus bundesrechtlichen Gründen grundsätzlich sinnvoll und angezeigt. Vor allem müsste auf Landesebene dann jedoch auch sichergestellt werden, dass die Regelungen konsequent angewendet werden und die zuständigen Behörden diesbezüglich quantitativ und qualitativ über genügendes Personal verfügen. Genau dies wäre die genuine Aufgabe
    der Landesebene (vgl. auch Art. 83 GG). Die bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug landwirtschaftsrechtlicher und auch generell umweltrechtlicher Anforderungen begründen eine deutliche Skepsis, ob diesbezüglich entsprechend Sorge getragen werden wird.

Demgegenüber unterstützt der BUND Maßnahmen, die den Übergang zum Ökolandbau und eine Reduktion des Einsatzes von Pestiziden und konventionellem Dünger befördern, ebenso wie er wirksame Gesetze fordert, um die Landwirtschaft tatsächlich einem effektiven Kontrollregime zu unterwerfen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Ekardt, amt. Landesvorsitzender

Franziska Heß, Beisitzerin


Dateien:
STN-G-PflSchR2.pdf119 K


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