BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


15. Oktober 2013

Stellungnahme zur Planfeststellung für das Bauvorhaben B 180 – Ausbau in Erdmannsdorf


Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren. Der Naturschutzverband gibt die nachfolgende Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange sowie als Einwender in eigenen Belangen ab.


1. Der Vorhabensträger plant den Ausbau der B 180 zwischen Kunnersdorf und Erdmannsdorf auf einer Länge von 1,27 km. Die Straße ist aktuell 4,50 m bis 5,50 m breit. Ausbauziel ist eine Straßenbreite von 6,50 m -6,75 m mit 1 m breitem Bankett und 1,50 m – 2 m breiten Gehwegen in der Ortslage Erdmannsdorf. Da die Straße auf der freien Strecke in einer Tallage neben der Zschopau führt, sind Hangsicherungsmaßnahmen auf einer Länge von 550 m (350 m + 200 m) in Form einer bis zu 4 m hohen Spritzbetonschale und anschließendem Hochleistungsgeflecht (Höhe bis 4,50 m) und eine talseitige Böschungssicherung zur Zschopau mittels Randbalkens geplant.

Die Ausbaustrecke der B 180 befindet sich im LSG Zschopautal. Große Teile des Plangebietes (auf ca. 600 m Straßenlänge) sind als FFH-Gebiet europarechtlich geschützt. Die Umsetzung des Vorhabens ist damit insbesondere unter dem Aspekt des Natur- und Landschaftsschutzes ausgesprochen anspruchsvoll und bedarf einer besonderen planerischen Sensibilität.

2. Der Straßenverlauf der B 180 wird in den Planbereichen 1 bis 3 gegenwärtig weitgehend vom beidseitigen Gehölzbestand eingefasst. Nach Abschluss der Baumaßnahme in der gegenwärtig geplanten Form ist davon auszugehen, dass insbesondere im besonders sensiblen Bereich im FFH-Gebiet entlang der Zschopau keine Gehölze mehr stehen werden und der Straßenkörper einschließlich des notwenigen Böschungs- bzw. Hangverbaus die Landschaft dominieren wird. Das, was gegenwärtig als bewaldeter Hang mit relativ hohem Natürlichkeitsgrad wahrgenommen wird, wäre dann ein beton- bzw. natursteinverblendeter Zweckbau. Neben der erheblichen optischen Beeinträchtigung ist ein erheblicher Lebensraumverlust für Flora und Fauna zu verzeichnen.


3. Das gegenwärtig geplante Baukonzept ist nicht geeignet, dem gesetzlich geforderten Vermeidungs- und Minimierungsgebot von Eingriffen in Natur und Landschaft zu entsprechen.


Auch wenn der Planungsträger zum Ausdruck bringt, dass er die Straße nur im unbedingt notwendigen Maß ausbauen möchte, bleiben Zweifel an der Strategie. Die Verlegung der Straße in den Steilhang mit entsprechender Hangsicherung erscheint, was das Maß der Hangsicherung betrifft, ausgesprochen optimistisch verfasst. Der Naturschutzverband hat erhebliche Zweifel daran, dass der Hang in dieser Form vor einem Abrutschen bewahrt werden kann. In einer Vielzahl der Fälle bestehen Hangsicherungskonzepte an Straßen nicht den Praxistest (siehe die Hangrutschungen in jüngerer Zeit in der Region bei Burkhardtsdorf im Tal der Zwönitz und überregional an der Neubautrasse der A 17 Dresden-Prag in Tschechien).


Der Planungsträger möchte auch nicht den gesamten Ufergehölzbestand entlang der Zschopau entfernen und vermittelt so den Eindruck, dass einige Gehölze die Baumaßnahme und die anschließende Nutzung des im Zuge des Baus neu erschlossenen Verkehrsraum langfristig unbeschadet überleben könnten. Auch diese Prognose erscheint dem BUND zu optimistisch. Entsprechende Praxisbeispiele gibt es viele, die belegen können, dass das Näherrücken von Verkehrsinfrastrukturanlagen an Gehölzbestände von diesen nicht toleriert werden (z.B. kann man am Flöhahang an der B 173 in Flöha beobachten, wie nach dem Bau eines Fußweges und einer Bushaltestelle Ende der 90er Jahre der Baumbestand mittlerweile z.T. deutliche Kronenschäden aufweist, an der BAB A4 leidet der Wald zwischen Chemnitz und Hohenstein-Ernstthal an den Auswirkungen der Waldsaumbeseitigung und der sechsstreifigen Erweiterung der Autobahn).


Um das gegenwärtige, besonders schützenswerte Erscheinungsbild von Natur und Landschaft im Plangebiet auch für die Zeit nach der Baumaßnahme und mit instandgesetzter B 180 erhalten zu können, ist die planerische Strategie darauf auszurichten, dass


  1. der Steilhang weitgehend so erhalten bleibt wie er jetzt ist (also nicht abgegraben und damit rutschungsgefährdet, unversiegelt und damit mit natürlicher Vegetation bestanden)

  2. ein Ufergehölzbestand sich am Zschopauufer etablieren kann, der die Straßenböschung und den Straßenkörper optisch verdeckt und dessen Trennwirkung entlang der Zschopau aufhebt.

Da die Zschopau im Plangebiet von einer ungenutzten Wehranlage angestaut wird und so der Flusslauf unnatürlich hoch und breit ist, wäre die Lösung zur Umsetzung der unter a) und b) formulierten Zielstellung der Rückbau der Wehranlage. Mit dem sich dann natürlich einstellenden Verhältnissen am Fließgewässer wird die Fläche frei, die man zur Etablierung eines ausreichend breiten Ufergehölzsaumes entlang der Straßenausbaustrecke benötigt. Da Ufergehölze (hier vor allem Schwarz-Erlen) ausgesprochen frohwüchsig sind, ist davon auszugehen, dass spätestens 10 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme der Straßenkörper entlang der Zschopau vollständig eingegrünt ist.


4. Das naturschutzrechtliche Eingriffsausgleichskonzept ist nicht schlüssig und nicht geeignet, die zu prognostizierenden Eingriffsfolgen ausgleichen zu können.


Der Bestand wurde nur unvollständig und z.T. fehlerhaft ermittelt.


Das Vorhabensgebiet innerhalb des FFH-Gebietes wurde im Zuge der Stellungnahmenerarbeitung von Beauftragten des BUND im Oktober 2013 begangen. Augenmerk wurde insbesondere auf die Hangbereiche gelegt, welche durch die geplante Hangsicherung angeschnitten werden sowie auf die Ufergehölze, welche der Straßenverbreiterung weichen sollen. Auf den Hängen stocken Laubmischwälder, welche bis an die Straße heranreichen. Sie sind geprägt durch Rotbuche, Stieleiche, Hainbuche, Birke, Fichte, Kiefer, Berg- und Spitzahorn (letzterer im unmittelbaren Randbereich der Straße und im Rahmen der Verkehrssicherung zurückgeschnitten). Sie entsprechen zumindest in weiten Teilen bereits der natürlichen potentiellen Vegetation am Standort. Der vom Planer kartierte Fichtenforst (N1 II-III), welcher mittels Ersatzmaßnahme E2 zu einem Eichen-Buchen-Wald umgewandelt werden soll, konnte am kartierten Standort nicht gefunden werden. Der vorgefundene aufgelichtete Wald weist zwar auch Fichten in mittleren bis alten Baumholzes auf, dazwischen hat sich jedoch eine sehr ausgeprägte Naturverjüngung durch Rotbuche und Stieleiche entwickelt, welche den Übergang zur potentiell natürlichen Vegetation einleitet. Damit sind die waldbestockten Hangbereiche bis auf kleine Teilflächen als naturnah einzustufen und für das LSG landschaftsbildprägend.

Der im LBP kartierte sogenannte Vorwald mit Ruderalflur bzw. gerodete Waldbereich (Bau-km 0+030 – 0+100) am Hang hat sich zu einem naturnahen Laubwald in Jungwuchsphase entwickelt, welcher durch Bergahorn, Rotbuche, Stieleiche und Birke geprägt ist, mithin der natürlichen potentiellen Vegetation entspricht.


Die als Feldgehölz kartierten Ufergehölze weisen streckenweise eine Ausbildung als Erlen-Eschenwald auf und hätten auch so kartiert werden müssen.


Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob die Gehölzbestände auf die Einstufung als LRT untersucht wurden. Der Verweis auf den Managementplan geht vorliegend ins Leere. Da der Managementplan für die LRT-Einstufung mit Biotopuntergrenzen (Lt. Kartieranleitung Sachsen) arbeitet (was auf dieser Ebene auch sinnvoll ist), entfällt diese Begrenzung im Rahmen der Eingriffsprüfung.


Im zu rodenden Ufergehölzbestand finden sich mehrere Höhlenbäume (z.B. ca. Bau-km 0+250 und 0+100), weitere Höhlenbäume konnten im Hangbereich gefunden werden. Auch wenn diese nicht direkt der Hangsicherung zum Opfer fallen sollten, würden sie zumindest freigestellt, was ihre künftige Eignung als Brut-/Fortpflanzungs- oder Überwinterungsrevier für Vögel bzw. Fledermäuse in Frage stellt. Die Unterlagen geben jedoch keine konkreten Anhaltspunkte, ob und wo Höhlenbäume gefunden wurden, ob diese untersucht wurden und ob bzw. wie erhalten werden sollen.


Die Naturausstattung des Gebietes lässt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine reichhaltige Avifauna insbesondere von wald- und uferbewohnenden Arten schließen. Umso mehr, da im Nahbereich die LRT 3250 und 9110 betroffen sind. Um die Projektwirkungen auf die LRT bewerten zu können, sind die charakteristischen Arten mit zu erfassen. Dennoch wurde keine fachlich belastbare Kartierung der Vögel vorgenommen. Die Mitteilungen eines ehrenamtlichen Ornithologen (lediglich Begehungen im Mai, in den Unterlagen finden sich keine Listen mit Artenangaben, Status, Fundort, keine Angaben zum Datum der Kartierung) bzw. dessen Befragen (z.B. auf Vorkommen Waldohreule) können die erforderlichen Kartierungen des Plangebietes im FFH-Gebiet nicht ersetzen. Eine oder mehrere Begehungen im Mai sind zudem völlig unzureichend. Wir verweisen als Beispiel auf den Fichtenkreuzschnabel (die Art wurde am Standort nicht ausgeschlossen), welcher bereits im Winter brüten kann.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Talabschnitt zwischen Bauanfang und Fabrik Erdmannsdorf eine große Naturnähe und mithin einen zu vermutenden Artenreichtum zeigt, was sich jedoch im LBP, dem Artenschutzbeitrag und der FFH-VP aufgrund mangelhafter Bestandskartierungen nicht widerspiegelt. In Folge werden die Projektwirkungen auf das FFH-Gebiet systematisch unterschätzt

Mit der unvollständigen Bestandsermittlung geht gleichzeitig eine fehlerhafte Eingriffsermittlung einher.


Wie bereits oben dargestellt, ist der Umfang der Eingriffe, welche der Vorhabensträger bilanzieren lässt, als übertrieben optimistisch zu bewerten. Zwar hat der Vorhabensträger mit der Variantenauswahl und Gestaltung der genannten Ingenieurbauwerken versucht, den Eingriff in das FFH-Gebiet zu minimieren. Er blendet dabei aber bewusst oder unbewusst die Realität aus.


a) Hanganschnitt und Hangsicherung

Der talseitige, durch die geplante Straßenverbreitung in einer Tiefe von 3 bis 4 m anzuschneidende Hang besteht im Bauabschnitt zwischen Brücke Schwarzbach und Erdmannsdorf oberflächennah in der Regel nicht aus massivem Felsen, sondern aus einer teilweise mehrere Meter starken Hangschuttauflage (siehe z.B. die RKS 1, 3a, 6a,15a) mit mitteldichter bis lockerer Lagerungsdichte. Der Hang wird bisher durch die Wurzeln der Bäume sowie teilweise durch eine Natursteinmauer gehalten. Bei Entfernen derselben (Bäume und Mauer) droht eine große Rutschungsgefahr, welcher durch die geplante Hangsicherung begegnet werden soll. Diese reicht jedoch nicht den gesamten Hang hinauf. Oberhalb der Gitterkonstruktion, für welche ein Teil des Hanges gerodet werden soll, bleibt der Wald, welcher bisher Innenbestand war, als neuer Waldrand bestehen. Jeder Förster kann erklären, welche Gefahren bei freigestellten Waldbäumen eintreten können – sie reichen von Wurf- und Bruchgefahr bis hin zu Krankheiten, welche den Bestand schwächen. Dies umso gravierender, je ungünstiger die Umgebungsbedingungen sind (Steilhang). Konsequenterweise ist dies in der Umweltplanung als Folge-Eingriff anzusprechen. Als vorstellbares worst-case-Szenario könnte der gesamte Hangwald fallen – vielleicht nicht gleich nach Beendigung des Vorhabens, aber vielleicht einige Jahre später. Direkt oder indirekt betroffen wäre dann auch der LRT 9110.


b) Stützmauer und Uferbaumbestand

Ähnlich sieht die Situation beim Ufergehölzbestand aus. Angeblich sollen trotz Verbreiterung der Fahrbahn durch eine Stützwand Richtung Fluss ein großer Teil des Ufergehölzbestandes erhalten bleiben, nur die erste Reihe unmittelbar an der Straße soll gerodet werden. Wenn man sich die Situation vor Ort ansieht, kann man das nicht glauben. In großen Bereichen fällt die Uferböschung unmittelbar neben der Straße steil ab. Die Wurzeln der Böschungs-/Uferbäume stecken in der Böschung (vor allem Arten wie Ahorn, Eiche, Linde etc., deren Wurzeln keine Staunässe ertragen), sie treten teilweise fast horizontal aus der Böschung heraus und wachsen dann in die Vertikale. In diese durchwurzelte Böschung sollen dann die Rückverankerungen eingebracht werden. Es ist offensichtlich, dass alle in der Böschung wurzelnden Bäume dabei beseitigt werden müssen. Auch die gewählte Konstruktion der Bohrpfahlreihen mit Verrohrung erfordert eine große Arbeitsbreite auf der Böschung. Da die Bodenverhältnisse teilräumig wechseln und kompliziert sind, ist zudem mit konstruktiven Änderungen während der Ausführung zu rechnen. Es ist deshalb blauäugig anzunehmen, dass nach der Straßenverbreiterung noch ein nennenswerter Ufer-/Böschungsgehölzbestand vorhanden wäre.


Der Vorhabensträger hat eine Netto-Neuversiegelung von 0,46 ha und eine Bodenumformung von 0,30 ha bilanziert. Als primärer Ausgleich für die Versiegelung soll mittels Maßnahme A3 eine 0,07 ha große Entsiegelung an der B 180 erfolgen.


Für die verbliebene Versiegelung von 0,39 ha sowie die sonstigen Eingriffe (Bodenumwandlung, Baumfällungen, Landschaftsbild) sind folgende Maßnahmen vorgesehen:


Neupflanzung von 35 St. Bäumen entlang der B 180 (Maßnahme A1)

Pflege und Entwicklung eines 5-6 m breiten Saumbereiches vor einem Erlen-Eschen-Wald (0,16 ha, Maßnahme A2)

Erstaufforstung von 1,06 ha (Maßnahme E1)

0,75 ha große Waldumwandlung eines Fichtenforstes (Maßnahme E2)


Mit den genannten Maßnahmen sollen die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen sein.


Dabei wird jedoch verkannt, dass der größte Teil der vorgesehenen Flächen bereits aktuell einen höheren ökologischen Zustand aufweisen und so das ihnen zugedachte Aufwertungspotential gar nicht vorhanden ist.


Die geplante Erstaufforstung E1 befindet sich unmittelbar an der Zschopau und ist auf 2/3 Länge bereits von drei Seiten von einem Waldbestand umgeben. Bedingt durch den äußerst geringen Nutzungsgrad (2013 fand wahrscheinlich überhaupt keine Beweidung bzw. sonstige Nutzung statt), haben sich auf dieser Fläche in den von Wildschweinen aufgebrochenen Bereichen Schwarz-Erlen angesiedelt. Im Zuge der natürlichen Sukzession breiten sich auch Weichhölzer (Espen, div. Weiden) aus. Wie die weitgehend zugewachsene ehemalige Zuwegung belegt, wird in wenigen Jahren die Natur den Bereich vollständig zurückerobert haben. Eine Waldneubegründung ist an dieser Stelle nicht notwendig. Der andere Teil der Maßnahmefläche E1 ist extensiv genutztes Grünland, welches im Oktober 2013 u.a. von Rohrglanzgras geprägt ist. In diesem Bereich verlief vor Errichtung des Wehres der Flusslauf der Zschopau (ein Altarmrest findet sich noch heute im nordöstlich anschließenden Auwald). Mit einer Gehölzanlage in diesem Bereich würden mögliche Renaturierungschancen vertan (bei Rückbau des Wehres wäre auch die Rückverlegung des Flusslaufes bei gleichzeitiger Schaffung einer ausreichend großen Aufstandsfläche im Hangbereich für die B 180 möglich). Die Größe von E1 ist mit 1,06 ha zu groß angesetzt, da insbesondere im nördlichen Bereich wesentliche Teile der Fläche bereits bewaldet sind und eine Pflanzung von Gehölzen wegen der Überschirmung des Altgehölzbestandes nicht zielführend ist (neue Bäume könnten dort nur wachsen wenn an den alten Bäumen die Äste abgetragen werden).


Die Maßnahmefläche E2 soll ein Fichtenforst sein, der in einen standortgerechten Laubwald in der Ausprägung eines Eichen-Buchenwaldes umgebaut werden soll. Wie oben bereits ausgeführt, weist dieser Bereich zwar auch Fichten in mittleren bis alten Baumholzes auf, dazwischen hat sich jedoch eine sehr ausgeprägte Naturverjüngung durch Rotbuche und Stieleiche entwickelt, welche den Übergang zur potentiell natürlichen Vegetation einleitet. Damit ist die Maßnahmefläche E2 bis auf kleine Teilflächen als naturnah einzustufen und nicht mehr aufwertungsfähig wie vom Planungsträger ursprünglich vorgesehen.


Die Maßnahme A2 ist dem Altarmrest der Zschopau und dessen Auwaldbestand vorgelagert. Das, was man als Maßnahmefläche auf der Unterlage 12.2 Blatt Nr. 5 erkennen kann, ist bereits gegenwärtig von dem Altbaumbestand durch einen gut entwickelten Trauf mindestens überschirmt. Teilweise stehen auch schon Gehölze darauf. Diese flächige Ausdehnung des LRT 91E0* durch ein- bis zweischürige Mahd begrenzen zu wollen, ist aus der Sicht des Naturschutzes kontraproduktiv. Die flächige Ausdehnung prioritärer Lebensräume (zu diesen zählt 91E0*) ist naturschutzfachlich ausdrücklich erwünscht. „Begrenzungsmahden“ laufen dem entgegen und entsprechend ist A2 bereits unter diesem Aspekt ungeeignet, die Lebensraumzerstörung/-beeinträchtigung im Zuge der Ausbaumaßnahme an der B 180 auszugleichen.


Wie unter 3. bereits ausgeführt, ist nicht davon auszugehen, dass es bei der geplanten Nettoneuversiegelung bleiben wird, da ein weiteres Abrutschen des Hanges und zukünftige Sicherungsmaßnahmen notwendig werden. Auch ist der Gehölzbestand entlang der Zschopau im FFH-Gebiet nicht auf Dauer in seinem Bestand bei der gegenwärtigen Planungsvariante zu sichern. Es kann also getrost davon ausgegangen werden, dass zumindest in dem Bereich der Streckenführung entlang der Zschopau ein weitgehend gehölzfreier Streifen im LSG/FFH-Gebiet geschaffen wird, der dem Kohärenzziel widerspricht und eine biotoptrennende Wirkung entlang des Fließgewässers verursacht. Durch das Fehlen der Gehölze, die bisher die Straße eingeschlossen haben und als natürliche Leitelemente fungierten, erhöhen sich die existenziellen Gefahren für Vögel und Fledermäuse signifikant (Erhöhung des Kollisionsrisikos mit Fahrzeugen). Hinzu kommt der Verlust der Abschirmungswirkung der Gehölze zum Flusslauf und die so bereits optisch zu verzeichnende Mehrbeunruhigung der naturschutzrechtlich geschützten Landschaft (dazu gehört auch Licht in den Abend- und Nachtstunden)


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Eingriffsausgleichskonzept sowohl qualitativ als auch quantitativ nicht geeignet ist, um den massiven Eingriff im FFH-Gebiet sowie im LSG ausgleichen zu können.


5. Für das Vorhaben wurden in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung folgende erhebliche projektbedingte Wirkungen festgestellt:


Folgende Schadensbegrenzungsmaßnahmen werden konzipiert:

Mit den genannten Maßnahmen sollen erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen und maßgeblichen Bestandteilen des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.


Insbesondere was die Schadensbegrenzungsmaßnahmen für den Eisvogel betreffen, gibt es Zweifel, in wieweit die Schaffung von künstlichen Nisthilfen von Erfolg gekrönt sein wird. Nach Ansicht des BUND wäre es besser, wenn statt künstlicher Nisthilfen natürliche, von der Fließgewässerdynamik der Zschopau geprägte Uferstrukturen ermöglicht würden, die dann vom Eisvogel zur Anlage seiner Brutröhre genutzt werden könnten. Im Zuge eines Rückbaus des Wehres an der Zschopau könnten genau solche Strukturen wieder entstehen. Deshalb wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die unter 3. beschriebene Planungs-Strategie hingewiesen.


Für den Fischotter als Anhang-IV-Art wird als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes „Zschopautal“ die Bewahrung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der dort vorkommenden Population definiert. In den vorliegenden Unterlagen wird bezüglich seines Vorkommens im Plangebiet auf Angaben aus dem Jahr 2002 zurückgegriffen. Aktuelle Erhebungen fanden nicht statt. Die Daten sind damit veraltet, da sie inzwischen über 10 Jahre alt sind. Kartierungen wurden durch Annahmen ersetzt (z.B. über die Raumnutzung des Fischotters an Zschopau und Schwarzbach). Im Falle der Schwarzbachbrücke kann dies sogar zulässig sein, da sie fischottergerecht ausgebaut werden soll und keine weiteren Eingriffe in das Ufer erfolgen sollen. In Bezug auf das Fischotter-Habitat Zschopau jedoch nicht. Nach KBS Fischotter verschlechtert sich das Fischotterhabitat, wenn das Ufer deckungslos ist. Dies ist bereits jetzt Planungsfall für einen ca. 100 m langen Bauabschnitt kurz nach Bauanfang bzw. entlang des Mühlgrabens, verstärkt sich jedoch wesentlich, wenn – wie oben dargestellt – mehr Uferbäume der Stützmauer weichen müssen, als aktuell angegeben. Es verschlechtert sich auch die strukturelle Eignung des Uferabschnitts für (Ruhe-)Baue. Da weder die aktuelle Raumnutzung des Fischotters noch seine Präsenz im Plangebiet erfasst wurde, kann auch nicht ausgesagt werden, ob die Art das straßennahe Zschopauufer nur als Wanderkorridor nutzt oder mehr.


6. Im Artenschutzfachbeitrag wurden vom Planungsträger Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nur für einige wenige Arten prognostiziert.

Die Defizite bei der Bestandsermittlung der Vögel wurden bereits weiter oben dargestellt. Im Zusammenhang mit der unzureichenden Darstellung der projektbedingten Wirkungen (siehe oben) ist daher zu befürchten, dass über die im Artenschutzfachbeitrag genannten Arten, denen Beeinträchtigungen zugeschrieben werden (Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze, und Waldkauz) weitere Arten beeinträchtigt werden. Der Artenschutzfachbeitrag leidet daher an einem erheblichen Mangel.


Unter der Annahme, dass über die bisher bilanzierte Zahl von zu fällenden Ufergehölzen hinaus weitere Fällungen am Ufer notwendig werden, kann die Maßnahme FFH 5 ihre Artenschutzfunktion nicht mehr erfüllen. Denn mit der Beseitigung der Ufergehölze werden auch die Ansitzwarten des Eisvogels beseitigt, welche er benötigt, um Fische zu jagen.


Bei den sechs im Wirkungsbereich des Vorhabens nachgewiesenen Fledermausarten wird lediglich für die Zwergfledermaus eine mögliche Beeinträchtigung festgestellt, da diese in Mauerspalten der Natursteinmauer Quartier nehmen könnte. Für fünf weitere Arten werden keine Beeinträchtigungen festgestellt. Das ist nicht nachvollziehbar. Wie oben ausgeführt, wird durch das Vorhaben ein größerer Verlust an Baumsubstanz eingeleitet, als aktuell angegeben. Mit dem zu befürchtenden großflächigen Verlust der Uferbäume geht eine wesentliche Leitstruktur für Fledermäuse verloren (z.B. Großer Abendsegler). Die Bäume verhindern bisher ein Überfliegen der Straße in geringer Höhe (z.B. Wasserfledermaus, welche sowohl über dem offenen Wasser der Zschopau als auch im Wald jagt). Mit dem Beseitigen von spalten- und höhlenreichen Bäumen zwischen Straße und Ufer gehen zudem mehrere mögliche Fledermausquartiere verloren (der Verweis auf Verkehrssicherung geht insofern ins Leere, da diese bereits durchgeführt wurde und trotzdem zahlreiche höhlenreiche Uferbäume stehen geblieben sind, weil sie Richtung Fluss fallen würden).


Da die bisherige Planung wie unter 3. beschrieben den Eingriff in seiner Gesamtheit nicht vollständig dargestellt haben, ist auch der Artenschutzfachbeitrag nur unvollständig. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist bereits aus dem zu befürchtenden, weitgehend vegetationslosen ca. 600 m langen Straßenhangbereich zu schlussfolgern. Die Erhöhung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse und Vögel ist bei dieser Betrachtung mit eingeschlossen.


Die Straßenausbauproblematik ist auch aus Artenschutzgründen nur bei dem unter 3. beschriebenen Planungsstrategie-Wechsel möglich, da mit dem Rückbau des Wehres aus der Zschopau die Flächen zur Verfügung stehen, die auch zukünftig gehölzbestanden entlang der Zschopau den Straßenkörper der B 180 landschaftsgerecht und im bisherigen Umfang einbinden.


Abschließend möchte der BUND LV Sachsen e.V. an dieser Stelle sein Bedauern ausdrücken, dass er erst im Jahre 2013 in die Planungen einbezogen wurde. Angesichts der Tatsache, dass bereits vor 7 Jahren der Vorhabensträger mit den Planungen begonnen hat, wäre eine frühzeitige Einbeziehung zur Findung einer Lösung, die dem Status des Plangebietes (FFH-Gebiet, LSG) entspricht, sicherlich besser gewesen.


Die Planung in der gegenwärtigen Form ist für den BUND aus den oben beschriebenen Gründen nicht genehmigungsfähig und wird deshalb abgelehnt.



Mit freundlichen Grüßen


Franziska Heß

Notvorstand

 

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/40/artikel/stellungnahme-zur-planfeststellung-fuer-das-bauvorhaben-b-180-ausbau-in-erdmannsdorf/