7. Dezember 2012
Rodungsarbeiten auf Deichen im Stadtgebiet Leipzig-Ausgleichskonzept
Der von Ihnen vorgetragene Eingriffsgrund - Gefahr im Verzug - kann nicht anerkannt werden, da diese eben zum Zeitpunkt der Haupt-Fällungen (Mitte bis Ende Februar) und auch vorher nicht bestanden hat. Zunächst wäre ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nachträglich erforderlich, um den wesentlichen Veränderungen des behördlich zugelassenen Uferzustandes (Deichzustandes) zu erfassen,...