BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


7. Dezember 2012

Rodungsarbeiten auf Deichen im Stadtgebiet Leipzig-Ausgleichskonzept

Der von Ihnen vorgetragene Eingriffsgrund - Gefahr im Verzug - kann nicht anerkannt werden, da diese eben zum Zeitpunkt der Haupt-Fällungen (Mitte bis Ende Februar) und auch vorher nicht bestanden hat. Zunächst wäre ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nachträglich erforderlich, um den wesentlichen Veränderungen des behördlich zugelassenen Uferzustandes (Deichzustandes) zu erfassen,...


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/41/artikel/rodungsarbeiten-auf-deichen-im-stadtgebiet-leipzig-ausgleichskonzept/